Full text: Deutscher Industrie- und Handelstag

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Auskunft und der Beratung bedürftigen einzelnen Betrieb und der 
Wahrnehmung besonderer örtlicher und bezirklicher Aufgaben, eine 
große Gesamtaufgabe der Handelskammern. Es liegt darin die 
Integrierung zu einem gemeinsamen Stande des ge— 
werblichen Unternehmers, des ehrbaren Kauf— 
mannes, der im Wandel der Zeiten Sitte und Sittlichkeit nicht 
mindern läßt. Dieser Gesamtaufgabe muß in mannigfachen An— 
wendungen die Tagesarbeit der Handelskammern dienen. Es hängt 
eng mit ihr zusammen, wenn der Herr preußische Handelsminister vor— 
hin auf die Notwendigkeit der Ausbildung stärkerer Kontroll— 
pflichten in der Wirtschaft und auf die Aufgabe der 
Handelskammern bei Heranbildung eines hierzu geeigneten Standes 
verwies. In der Tat ist nach manchen bedauerlichen Ereignissen 
die Notwendigkeit der Selbstverantwortung und der Selbstkontrolle 
in der privaten Wirtschaft als ihr Lebenselement auf das stärkste 
zu unterstreichen. Wer solche Pflichten vernachlässigt, schädigt den 
Gedanken der privaten Wirtschaft mit der Wirkung weit über den 
Einzelfall hinaus. Darum halten auch wir eine Verschärfung der 
Kontrollpflicht bei den Aktiengesellschaften für eine der wichtigsten 
Maßnahmen der Aktienrechtsreform und halten es für 
dringend notwendig, die Dienste einer unabhängigen, geistig hoch— 
stehenden Buch-z und Betriebsprüfung in weitestem Um— 
fange für die private Wirtschaft nutzbar zu machen. 
Auf dem Gebiete des Wettbewerbs häufen sich Auswüchse 
unerträglicher Art, die auch den beweglichen und mit der Zeit 
fortschreitenden Kaufmann in ständige Unruhe bringen, ohne dem 
Verbraucher zu nützen, ja mit der nicht seltenen Folge, dem Ver— 
braucher die Ware zu verteuern. Hier ist es Beruf der Handels— 
kammern, durch Ausbau von Einigungsämtern, für deren 
Rechtsgestaltung wir die Hilfe des Gesetzgebers erbaten und er— 
warten dürfen, auf die Heranbildung und Erhaltung guter kauf— 
männischer Sitten hinzuwirken, um dem Richter für seinen Urteils— 
spruch die Auffassung des ehrbaren Kaufmanns an die Hand zu 
geben. 
Die Handelskammern als Vertretung der gewerblichen Wirtschaft 
haben eine wichtige Aufgabe im Verhältnis zur Gemeinde. 
An manchen Orten ist dieser Aufgabe der Verbindung — ein Aus— 
druck hiervon ist das Anhörungsrecht in Preußen — in den letzten 
Jahren manches Hemmnis bereitet worden. Mögen die Kräfte
	        
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