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der gegenseitigen Verständigung, die hüben und drüben am Werke
sind, Verbindung und Verständigung wieder stärken.
Den Kammern obliegt eine wichtige Aufgabe in der Aus—
bildung des gewerblichen Nachwuchses. Nie war
diese Aufgabe wichtiger als in einer Zeit, in der der Abstand der
Entlohnung des Ungelernten von der des Gelernten sich verringert
hat, die Mechanisierung vielen das Erlernen eines Berufs überflüssig
zu machen scheint, auch gelernte Arbeit keinen Schutz gegen Arbeits-
losigkeit gibt und eine nahe Zukunft vielleicht bei Sinken des Zu—
gangs zum Arbeitsmarkt den neu Zugehenden einen gewissen
Seltenheitswert gibt. Trotz dieser Umstände tüchtige kaufmännische
und gewerbliche Erziehung und Schulung der Jugend zu vermitteln,
ist eine Aufgabe, der die Handelskammern sich nicht entziehen
werden. Aber sie verlangen mit Grund, daß die Gemeinschafts—
arbeit hieran ihnen nicht anders übertragen wird als auf dem
Boden einer echten und rechten Selbstverwaltung.
Hier liegt auch eine enge Verbindung zwischen Handels-
kammern und Handwerkskammern vor. Über ge—
legentlichen kleinen Grenzstreit hinaus, in dem dem Wesen der
Handelskammern nichts vergeben werden soll, der aber auch nicht
als das Wesentliche unseres Verhältnisses zum Handwerk gelten
kann, wollen wir beim guten Willen bleiben, den Gedanken der
größeren Gemeinschaft zu erhalten und zu stärken.
Das gleiche gilt für die Landwirtschaft. So stark diese
in ihrer politischen Vertretung ist, der Wille zur Verständigung mit
den Vertretungen des gewerblichen Lebens wird beiden Teilen nützlich
sein, und ich möchte gerne hierbei den Wunsch anmelden, daß diese
Verbindung von beiden Seiten ständig gehalten werden möge.
Die Aufgaben der Handelskammern sind, so betrachtet, nicht
zu klein, als daß sie nicht die Mitarbeit der Besten des alterprobten
wie auch — lassen Sie mich das ganz besonders betonen — des
jüngeren Geschlechtes verdienten. Die vielfältige Heranziehung der
Jüngeren ist hierbei eine der wichtigsten Aufgaben der Handels—
kammern, um in ständiger Erneuerung stets derselbe und allem
Neuen gewachsen zu bleiben.
Es gehört zum Wesen der Handelskammern, daß ste zum
Staate hinführen. Für blinde Gegnerschaft gegen den
Staat, für Fernhaltung von seinem Tätigkeitsbereich hat man in