Full text: Eisenbahnfrachten-Vergleichstabellen für volle Ladungen von Braunkohle, Steinkohle und den Artikeln der keramischen Industrie in den Staaten Tschechoslowakei, Deutschland, Österreich, Polen, Ungarn nach dem Stande vom Mai 1930

Mörtelmischungen, als: Dinasmörtel, Dolomitmörtel, Magnesitmörtel, Schamottemörtel 
sind bei uns um durchschnittlich 209 höher in der Fracht als in den Nachbarstaaten. Bei den 
Porzellanerzeugnissen sind Porzellanflaschenstöpsel bei uns billiger in der Fracht, ebenso 
auch die Porzellanisolatoren und die Porzellanwaren, soweit sie unverpackt sind. Sind 
die Porzellanwaren aber verpackt, dann finden wir in den Frachten gegen das Ausland Differenzen 
bis zu 20 und noch mehr Kronen für je 100 Kg. 
Von den Tonwaren nehme ich nur einige Artikel als Beispiele heraus und zwar: 
Dachziegel, gewöhnliche, glasiert, ungefalzt oder gefalzt, unverpackt. Die Frachten hiefür 
sind in der Tschechoslowakei fast die teuersten unter den genannten Staaten, zumeist ist es Polen, 
das bis zu 1200 ẽB1 für 100 Kg oder 6055, billiger ist. 
Bei Kacheln ist es ebenso, Polen ist teilweise um 1800 6-— für 100 kg oder um 5005 
billiger, bei Keramitziegeln, ob glafiert oder unglasiert ist Polen bei unverpacktem Gut um 
ungefähr 1200 hb oder 650, billiger, bei verpacktem Gut sogar um 5000 eh für 100 kg oder un— 
gefaͤhr 70—805, dasselbe gilt auch bei Klinkern, Pflastersteinen aus Ton, verpackten 
Tonfliesen, bei Tongeschirr, Tonplatten und anderen Tonwaren. 
ühnlich verhält es sich auch bei den Steingut- und Steinzeugwaren, Majolika— 
Terrakottawaren. 
Und nun zu den feuerfesten Erzeugnissen. 
Vor allem sind die Schamotteerzeugnisse zu erwähnen. Während die Schamotte— 
ziegel, ob poliert oder nicht, bei uns eine bis zu 12 Ré für 100 kg höhere Fracht zahlen, finden 
wir bei den Schamottemuffen, -Trichtern, -Röhren, -Retorten und anderen Schamotteerzeugnissen die 
er in den mittleren Entfernungen von 150 bis 500 km bei uns wiederum niedriger als im 
Auslande. 
Dolomiterzeugnisse haben bei uns durchwegs höhere Frachten, die Differenz beträgt 
8213 Ke für 100 kg; genau so ist es bei den Magnesiterzeugnissen und Dinas— 
erzeugnissen der Fall. Was die Silikaerzeugnisse anbelangt, so sind diese Artikel in der 
Güterklafsifikation zwar nicht genannt, sie können aber der gleichen Beschaffenheit wegen als Dinas— 
erzeugnisse im Frachtbriefe deklariert werden. Um auch da jeden Zweifel irgendeines Bahnorganes 
aus dem Wege zu gehen, wird die Aufnahme von Silikaerzeugnissen in die Güterklassifikation 
deantragt werden und zwar mit der gleichen Tarifierung wie Dinaserzeugnisse. 
Die rumänischen Frachten sind höher als diejenigen der Tschechoslowakei. Es gibt da auch 
Frachtermäßigungen, aber für gewisse Firmen und Industrien, denen diese Ermäßigungen besonders 
bewilligt wurden, ebenso haben auch gewisse Firmen und Industrien für ihren Export Fracht⸗ 
ermäßigungen, die ebenfalls an eine besondere Bewilligung gebunden sind. Diese Begünstigungen 
sind in den Tarifen bezüglich der Höhe der Frachten wohl angeführt, jedoch ohne Nennung der 
einzelnen Firmen, denen diese Ermäßigungen zugestanden worden sind. Aus diesem Grunde kann 
mit diesen rumänischen Frachtermäßigungen von hier aus nicht gerechnet werden. 
Damit hätte ich in Kürze das Verhältnis unserer Eisenbahnfrachten zu denen des benachbarten 
Auslandes klargelegt. Näheres ergeben die Vergleichstabellen. 
Aus diesen Tabellen ersehen wir aber auch, daß bei uns die Verpackung der Ware eine große 
Rolle spielt. Als ich bei einer Tarifkonferenz einmal nach der Ursache fragte, warum verpacktes Gut 
höher tarifiert als unverpacktes, antwortete mir die Eisenbahnverwallung, bei verpacktem Gute handle 
es sich um höherwertige Ware. Auf den Umstand, daß die Verpackung nur zum Schutze der Ware 
gegen Bruchschäden, Verlust usw. dienen soll, nimmt die Bahn eben keine Rücksicht. In den Nachbar— 
staaten wird auf die Industrie und die Volkswirtschaft mehr Rücksicht genommen, da tariftert 
das verpackte Gutin der Regel so wie das unverpackte. 
Und nun zu den Verbandsgütertarifen mit dem Auslande. 
Verkehr mit Deutschland. 
und 
Die allgemeinen reglementarischen und tarifarischen Bestimmungen entsprechen im Allgemeinen. 
Es gibt da keine einschränkende Bestimmung über die Anwendung des Verbandstarifes usw, dagegen 
sind in den Tarifteilen IJ Frachtsätze nur von bestimmten Stationen nach bestimmten Stattonen 
festgesetzt und eine Kombinationsmöglichkeit, wie im Verkehre mit Osterreich oder Ungarn, besteht 
nicht. Andererseits hat dies wieder den Vorteil, daß der Frachtsatz für die aufgenommenen Stationen 
ohne weiteres abgelesen werden kann und nicht erst durch eine Reihe von Additionen errechnet 
werden muß. 
Im deutsch-tschechoslowakischen Gütertarif mit 
verhältnissen allerdings begründende Bestimmung 
deutschen Seehäfen fällt die in den Wettbewerbs— 
auf, daß eine Umbehandlung in den Grenz—
	        
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