Full text: Reichstarifvertrag für das deutsche Buchbindergewerbe, die vertragschließenden Zweige der Papier verarbeitenden Industrie und verwandte Berufszweige (Api-Tarif)

für die ersten beiden Stunden an Werktagen. 
für die nächsten beiden Stunden an Werktagen, 
soweit diese Arbeitsstunden gesetzlich zulässig 
sind...... ——— 
für alle übrigen Stunden, sowie für Nacht-, 
Sonn⸗- und Feiertagsarbeit, soweit diese Ar— 
beitsstunden gesetzlich zulässig sind . . .. 50 Proz. 
Da, wo tarifliche Löhne gezahlt werden, erfolgt der Zuschlag 
auf diese. Bekommt ein Arbeiter außer dem Tariflohm einen Zu⸗ 
schlag, so erfolgt die Berechnung unter Zugrundelegung der Ge— 
amtsumme von Tariflohn und Zuschlag. Kommt ein bisher be⸗ 
stehender Teuerungszuschlag in Wegfall, so ändert sich dement— 
sprechend auch die Ueberstundenberechnung. 
Ist ein höherer Lohn als der Tariflohn oder auch als Tarif— 
lohn und Zuschlag vereinbart, so erfolgt die Berechnung noch diesem 
höheren Lohne. Desgleichen wird, sofern in Sonderfällen eine 
niedrigere Bezahlung entsprechend den tariflichen Bestimmungen 
stattfindet, die Ueberstundenberechnung nach diesemn niedrigeren Lohn 
vorgenommen. Ueberstundenbezahlung für Akkordarbeiter erfolgt 
nach dem für diese vereinbarten Stundenlohn. 
Unter der in Ziffer 33 erwähnten Nachtarbeit ist nur die 
Ueb erstundenarbeit während der Nacht zu verstehen. 
34. An Sonnabenden und an den Vorabenden gesetzlicher 
Feiertage dürfen Ueberstunden nicht gemacht werden, sofern 
die Ueberstunden nicht zur Aufrechterhaltung der Betriebs— 
fähigkeit erforderlich sind oder durch die Nichtleistung eine 
schwere Schädigung des Geschäfts eintreten würde. 
Bezüglich der Entschädigung für das Nachholen verkürzter 
Arbeitszeit infolge höherer Gewalt vgl. Ziffer 8. 
35. Halbe Ueberstunden sind am Schlusse der Woche zu— 
sammenzulegen. Ergibt sich bei der Zusammenlegung eine 
überschießende halbe Stunde, so ist der Zuschlag für eine volle 
Stunde zu gewähren. Bei Ueberzeitarbeit ist bei zwei bis drei 
Ueberstunden eine viertelstündige Pause, bei mehr als drei 
Ueherstunden eine halbstündige Pause auf Kosten des Arbeit- 
gebers zu gewähren. 
25 Proz. 
40 Proz. 
VII. Nachtarbeit. 
36. Als Nachtarbeit gilt die Zeit von 8 Uyr abends bis 
6 Uhr morgens. Bestimmungen über die Bezahlung der regel— 
mäßigen Nachtarbeit sind in den einzelnen Zusatzverträgen 
zu treffen.
	        
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