Full text: Reichstarifvertrag für das deutsche Buchbindergewerbe, die vertragschließenden Zweige der Papier verarbeitenden Industrie und verwandte Berufszweige (Api-Tarif)

XILX. Akkordarbeit. 
81. Arbeitern und Arbeiterinnen sind für dieselbe Arbeit 
auch dieselben Stücklöhne zu zahlen. Im übrigen gilt Ab— 
schnitt V (Akkordarbeit) des Hauptvertrages. 
XX. Wartiezeit. 
82. Wenn ein Arbeitnehmer länger als eine halbe Stunde 
auf Arbeit warten muß, so hat er Anspruch auf Vergütung der 
Wartezeit. Die Umstellzeit der Maschinen wird voll bezahlt. 
Putzen der Saugermaschinen wird vergütet mit 1 Stunde, bei 
Rundlauf⸗, verstellbaren und schnellaufenden Briefumschlag⸗ 
sowie Gummiermaschinen mit 126 Stunden Lohn. Die Ver— 
gütung erfolgt für die Akkordarbeiter nach Ziffer 17 des Haupt⸗ 
vertrages. 
Soweit bisher die Wartezeit in die Akkordsätze eingerechnet 
war, bleibt es bei dieser Regelung. 
XXI. Heimarbeit. 
83. Heimarbeit ist möglichst zu beseitigen. Heimarbeitern 
und Heimarbeiterinnen dürfen nicht niedrigere Stücklöhne ge— 
zahlt werden als Werkstättenarbeitern. Den Heimarbeitern 
und, Heimarbeiterinnen darf nicht mehr Arbeit zugewiesen 
werden, als sie in der tariflich festgesetzten Arbeitszeit zu leisten 
in der Lage sind. Der gesetzlichen Vertretung der Arbeiter⸗ 
schaft des Betriebes steht eine Kontrolle hierüber und über die 
richtige Zahlung der tariflichen Löhne zu. 
XXII. Ferien. 
84. Bezüglich der Feriengewährung gelten die Bestim—⸗ 
mungen des Hauptvertrages. 
XXIII. Gülligkeitsdauer. 
85. Die allgemeinen Bestimmungen dieses Zusatzvertrages 
gelten wie der Hauptvertrag bis zum 31. August 1928. die 
dort vorgesehenen Bestimmungen über die Kündigungsfrift
	        
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