Full text: Reichstarif für Buchdruckerei-Buchbinder

Lohnabkommen 
zum Reichstarif für das Deutsche Buchbindergewerbe und 
verwandte Berufszweige (Api⸗Vertrag) 
(abgeschlossen am 23. Mürz 1080) 
Gültig für die Jeit vom 4. April 1989 bis zum 2. Juli 1930) 
Urtstlasse) 
Il ul w v vi 
10dd b5 92 b8ö s8600 
Pf. —X Pf. Pf. Pf. VPf 
J. Gehilfen 
a) im 1. Gehilfenjahr . . 60,0 0/0 
b im 2. 700 060 
c) im 3. 80,0 /0 
d) im 4. „ 87,5090 
e) nach dem 4. .092,5 0/0 
f) nach dem 4. „und 
über 24 Jahre ... 100,0 00 
lI. Arbeiterinnen 
1. Unter 16 Jahren 
a) im 1. Berufsjahr .. 26,000 
b) im 2. .. 33,0 0/0 
2. Ungeübte über 16J. 
a) im 1. Halbjahr .... 33,0 00 
b) im 2., ... .40.0 00 
3. Arbeiterinnen über 16 
Jahre, die nachweislich 
mindestens ein Jahr in 
zleichartigen Betrieben 
tätig waren, gelten als 
geübte Arbeiterinnen u. 
erhalten: 
a) im 1. Jahr ... ...45,000l 51,51 49,51 47,51 45,0 43,0 41,0 
bin z 62303 60.0 575 580 58.0 503 4860 
c) nach dem 2. Jahr. . 57.550,01 65.51 63.0 60.5 58.0 55,0 82,5 
*) Die Lohnsätze der im Ortsklassenverzeichnis mit einem Stern versehenen Orie erhöben 
sich um die Hälfte der Differenz zur nächst höheren Ortsklasse 
23,5 
30,0
	        
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