Lohnabkommen
zum Reichstarif für das Deutsche Buchbindergewerbe und
verwandte Berufszweige (Api⸗Vertrag)
(abgeschlossen am 23. Mürz 1080)
Gültig für die Jeit vom 4. April 1989 bis zum 2. Juli 1930)
Urtstlasse)
Il ul w v vi
10dd b5 92 b8ö s8600
Pf. —X Pf. Pf. Pf. VPf
J. Gehilfen
a) im 1. Gehilfenjahr . . 60,0 0/0
b im 2. 700 060
c) im 3. 80,0 /0
d) im 4. „ 87,5090
e) nach dem 4. .092,5 0/0
f) nach dem 4. „und
über 24 Jahre ... 100,0 00
lI. Arbeiterinnen
1. Unter 16 Jahren
a) im 1. Berufsjahr .. 26,000
b) im 2. .. 33,0 0/0
2. Ungeübte über 16J.
a) im 1. Halbjahr .... 33,0 00
b) im 2., ... .40.0 00
3. Arbeiterinnen über 16
Jahre, die nachweislich
mindestens ein Jahr in
zleichartigen Betrieben
tätig waren, gelten als
geübte Arbeiterinnen u.
erhalten:
a) im 1. Jahr ... ...45,000l 51,51 49,51 47,51 45,0 43,0 41,0
bin z 62303 60.0 575 580 58.0 503 4860
c) nach dem 2. Jahr. . 57.550,01 65.51 63.0 60.5 58.0 55,0 82,5
*) Die Lohnsätze der im Ortsklassenverzeichnis mit einem Stern versehenen Orie erhöben
sich um die Hälfte der Differenz zur nächst höheren Ortsklasse
23,5
30,0