Full text: Reichstarifvertrag für das deutsche Buchbindereigewerbe und verwandte Berufszweige (VDB-Tarif)

23. Die Entlohnung der unter den Reichstarifvertrag 
fallenden Stundenarbeitnehmer erfolgt nach folgender Ein— 
teilung und prozentualer Staffelung: 
J. Gehilfen. 
a) im 1. Gehilfenjahre 
b) im 2. Gehilfenjahre 
c) im 3. Gehilfenjahre 
d) im 4. Gehilfenjahre. .. 
e) nach dem 4. Gehilfenjahre...... 
fWnach dem 4. Gehilfenjahre und über 24 Jahre alt 100 
vom Spitzenlohn 
65 Proz. 
— 
4 
nu 
⸗ 
Bei einer längeren als dreijährigen Lehrzeit verkürzt sich die 
deednigten zum 1. Gehilfenjahr entsprechend der länqderen 
Lehrzeit. 
II. Arbeiterinnen. 
Unter 16 Jahren: 
26 Progz. 
33 
a) im 1. Berufsjahre 
b) im 2. Berufssahre 
Ungeübte über 16 Jahre: 
a) im 1. Halbjahr ... ... 
b) im 2. Halbjiahrn. 
33 Proz. 
40 , 
Gelernte Arbeiterinnen, 
die nachweislich mindestens 1 Jahr in gleichartigen Betrieben 
tätig waren: 
a) im 1. Jahr in dieser Gruppe..... 47,5 Proz. 
b) im 2. Jahr in dieser Gruppe..... .. 52,5 8 
c) nach dem 2. Jahr in dieser Gruppe 60.0 
Arbeiterinnen, die mit Bronzieren beschäftigt werden, erhalten 
auf ihren tarifmäßigen Lohn einen Aufschlag von 10 Proz. 
III. Angelernte Arbeiter. 
Die Entlohnung solcher Arbeiter bleibt freier Vereinbarung vor— 
behalten. 
V. Orisklassen. 
Es sind 6 Ortsklassen gebildet. Die Errechnung der Stundenlöhne 
für die Ortsklassen erkolgt noch folgender prozentualer Staffelung: 
Ortsklasse 
100 Proz. 
97 
92 
88 
34 
20 
sX 
v⸗/
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.