Full text: Abkommen zum Manteltarif für die kaufmännischen Angestellten in den Berliner Buchbindereien

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Berlin W. 35, den 25, Juni. 1932 
Am Karlsbad 8,Haus der Ange stellten. 
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zum Manteltarif für die 
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vaufmännischen Angestellten in den Ber- 
Buchbindereien, 
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Zwischen den unterzeichneten Tarifvertragsparteien wird folgendes 
vereinbart: 
Der Tarifvertrag‘ für die kaufmännischen Angestellten: in den Ber” 
Liner Buchbindereien (Hauptvertrag)‘ von 22. Juni 1951 wird mit 
Folgenden Abänderungen verlängert: 
3_7 erhält folgende Fassung: 
Die regelmässige wöchentliche Arbeitszeit ohne Pausen beträgt 
48 Stunden. 
MVehrarbeit, die über diese 48-stündige Wochenarbeitszeit 
hinaus im Bedarfsfalle vom Arbeitgeber angeordnet werden kann 
und ausdrücklich anzusagen ist,wird wie folgt je Stunde bezahlt 
a) für die 49. bis 60. Wechenarbeitsstunde mit 1/250 des 
Monatsgehaltes plus 25 %, . I 
5) Für darüber hinaus gehende Wochenarbeitsstunden SOWL® für 
Sonn- und Feiertagsarbeit mit 1/250 des Monatsgehaltes 
olus 33 1/3 % 
Für Mehrarbeit besteht ein Anspruch aus Veberstundenbezahlung 
auch bei Kurzarbeit nur, wenn eine Wochenarbeitszeit von 48 
Stunden überschritten wird, Ansprüche auf Bezahlung von Ueher 
stunden können nur für die zurückliegenden letzten zwei Monat 
zeltend gemacht werden. 
5_8_Absatz_2 erhält nachstehende Fassung: 
Urlaub ist allen Angestellten, einschl,Lehrlingen zu gewähren 
im 1. und 8. Berufsjahr 6 Arbeitstage 
im 3. und 4. Berufsjahr 77 Arbeitstage 
im 5. und 6. Berufsjahr 9 Arbeitstage: 
Vom ‚7. Berufsjahr abl10 Arbeitstage: 
nach dreijähriger ununterbrochener Tätigkeit:bei der gleichen 
Firma 3 weitere Arbeitstage und nach fünfjähriger ununter- 
orochener Tätigkeit bei der gleichen Firma 6 Arbeitstage 
(Höchsturlaub demgemäss 16 Arbeitstage). 
$_8_Absatz_4 erhält nachstehende Fassung: 
Angestellten in gekündigter Stellung, ädie vor dem 1, April de: 
laufenden Kalenderjahres eingetreten sind, haben Anspruch auf 
soviel Zwölftel des ihnen zustehenden Urlaubs als sie Monate 
im Laufenden Kalenderjahr bei der Firma tätig sind, Der Ur-—
	        
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