Full text: Richtlinien für die Organisation der Arbeitslosenversicherung in den Arbeitsämtern

14. Die Vermittlung nimmt Anträge auf Ausftellung 
eines Wanderfcheines (Anlage 10) entgegen und 
prüft Die fachlichen Vorausfegungen (Lehrbrief, 
Yrbeitsmarktlage am Wanderziel ufw.). 
Sie prüft bie Wanderfcheine durchreifender 
AMrbeitslojer und etwaige Vermittlungsmöglichteiten, 
jtempelt bie Wanderfcheine ab und nimmt gegebenen- 
ralls Aenderungen des Wanderweges vor. 
HL De Mufgabengebiet der 111. 1. Die Bearbeitung der einzelnen Verfidherungsfälle, die 
Die aniteitun , mit Der Entgegennahme der ausgefüllten Unter: 
; Arbeitsvorgänge. er itüßungsanträge beginnt und mit dem Ausfcheiden 
[. Leitgedante des Arbeitslojen aus der Unterftüßung endet, ijt Auf- 
" gabe der Berfidherung. Die Zahl der zu bearbeitenden 
Unterftügungsfälle wird in der Regel fo groß fein, 
daß eine Aufteilung der anfallenden Arbeit erforder: 
lich wird. Das Biel der Organifation geht dahin, eine 
Yorm zu finden, welche eine fadhgemäße Bearbeitung 
der Unterftüßungsfälle, befchleunigte Gejchäfts: 
erledigung und {parfame Berwendung der Arbeits: 
fräfte in gleidher Weife gewüährleiftel. Hierfür find 
insbejondere folgende Gefichtspunikte maßgebend: 
Einheitlichteit und Gefchloffenheit des einzelnen 
Unterftügungsfjalles von der Antragftellung bis zur 
Ausfcheidung aus der Unterftükung müffen gewahrt 
werden. Es dürfen nicht mehrere Sachbearbeiter 
(unten, IIL A 3) genötigt fein, Dhintereinander den 
gleichen Unterftüßungsfall durchzudenken; die Ver: 
teilung der Arbeit hat vielmehr fo zu erfolgen, daß 
ein Sachbearbeiter den Unterftügungsfall in feinem 
Sefamtverlauf behandelt und dadurch gleichzeitig in 
die Lage fommt, Kenntnis von den perfönliden Ber: 
hältnijfjen des Arbeitslofen zu gewinnen. Die Akten: 
bewegung muß auf ein Mindeftmaß befchränft 
werden. Im normalen Verlauf foll die Akte des 
einzelnen Arbeitslofen zum Zwede der laufenden 
Bearbeitung nicht aus dem Raum kommen. Bentrale 
Mftenftellen Jollen für lebende und ruhende Aften 
vermieden werden. 
i4. Wanderjcdheine. 
2, Sachliche Aufteilung 
der Geichäfte. 
2 
Die zur Bearbeitung anfallenden Unterftüßungsfälle 
fönnen nad) folgenden Gefichtspuntkten aufgeteilt 
merben: 
Tachlih, d. h. nach Berufsgruppen im Anfchluß 
an die Einteilung der Vermittlung. 
Bezirflich 3. 3. für Stadt: oder Landbezirke, 
Mebenftellenbezirfe ujw. 
Nach dem Anfangsbuchftaben der Unterftükgungs- 
empfänger. 
Mit jedem Syftem ift die Gliederung nach 
Sefchlechtern vereinbar. Sie i{ft erwünfcht. Zum 
mindeftens ift eine getrennte Abfertigung der männ- 
lichen und weiblichen Arbeitslofen durchzuführen. 
Y)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.