Full text: Richtlinien für die Organisation der Arbeitslosenversicherung in den Arbeitsämtern

Setrennte Auszahlung eines Unterftübungsteils an 
Dritte, die als Barauszahlung zufjammen mit der 
allgemeinen Unterftüßungszahlung gefchieht, wird 
von der Zahlitelle in der fonft üblichen Weifje be: 
wirkt. Uebermeifungszahlungen und Barzahlungen 
an Dritte, die getrennt von der allgemeinen Aus- 
zahlung an den Zahltagen erfolgen, find durch die 
Kaffe zu bewirken. Au diefem Zwede Jondert die 
Redhnungsftelle nach Beurkundung der Zahllifte die 
Bahlbagen, auf Grund deren die Auszahlung an 
Dritte erfolgen foll, aus und leitet dieje der Kaffe 
zu. Die Kaffe hat die an Dritte zu keiftenden Zahlun- 
gen in einer befonderen Lifte zujammenzuftellen. So- 
meit die Beträge in bar geleiftet merden, hat die 
Quittungsleiftung durch den Empfänger auf der Lifte 
zu erfolgen. Erfolgt die Zahlung im Nebermeifungs» 
wege, fo ijt die Geldübermweijung durch Angabe des 
Tages fowie der Nummer des Nebermeifungsbhe- 
trages oder Pofticheks durch die zuftändigen Kaffen- 
fräfte (möglichtt 2 Unterfchriften) auf der Zahllifte 
zu befcheinigen. Auf dem Zahlbogen ift Jowohl die 
Barauszahlung als auch die Nebermeifhung an Dritte 
zu vermerfen. 
Bei Auszahlung auf Wanderfcheine ijt außer 
der Quittung im Wanderjhein die Quittung des 
YUrbeitslofen auf der oben unter INC84 vor: 
gefchriebenen Zahlungsanweifung feftzuhalten. 
B. Nachprüfung der Aus- HB. Nach erfolgter Auszahlung find f[ämtliche Zahlbogen, 
sahlungen deren Auszahlungsbeträge auf den Zahlliften befonders 
Fenntlichy gemacht worden find (val. oben unter IV, 5) 
durch an der Auszahlung und Ausredhnung nicht be: 
teiligte Perfonen auf die richtige Berechnung der Abzüge 
hefonders nachzuprüfen. 
Darüber hinaus it planmäßig eine der Größe des 
Amts angemeffene Zahl von Zahlbogen und Zahlliften 
daraufhin nachzuprüfen, ob die Bahlliften rechnerifch 
richtig find und die erforderlichen Bermerke und Unter: 
[Oriften tragen, ob die Auszahlungsbeträge der Zahlliften 
mit Denen der Zahlbogen und diefe miederum mit den 
Auszahlungsanordnungen und den Aktenverfügungen 
übereinftimmen (fingierte Unterftübungsfälle). Ferner 
ift die Nachprüfung daraufhin zu erftreden, ob die Zahl: 
bogen mit den Empfangsbefcdheinigungen fowie mit den 
erforderlidhen Handzeichen verjehen und ob die Wochen: 
beiträge auf der Auszahlungsanordnung nach dem Bahl- 
5o0en auch richtig berechnet find. 
Beanftandungen find unverzüglich dem Vorfikenden 
mitzuteilen. Im übrigen ift Sorge zu tragen, daß die 
HZahlliften baldmöglichtt der Kaffe und die Zahlbogen und 
AUiten wieder der Verficherung zugänglich gemacht merden 
Die Mehrzahl der Arbeitsämter kann ihre Aufgaben nur 
unter 3Zubilfenabme von Außenitellen erledigen. Die Be- 
VY. Hukenifellen.
	        
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