Full text: Richtlinien für die Organisation der Arbeitslosenversicherung in den Arbeitsämtern

1. 
Die DBerteilung des 
Zugangs. 
2. Stammtartei. 
3. Meldekarte., 
4. Arbeitslosmeldung. 
gefährdet. BVerficherungsgejchäfte find grundfäßlich nur 
Joweit auf Perfonal der Vermittlung zu übertragen, als 
es in diejfen Richtlinien vorgefehen ift, es {et denn, daß 
eine weitere Nebertragung zur Befeitigung eines vDOr- 
übergehenden Notftandes unvermeidlich wird. 
Ent{prechendes gilt für die Kräfte der Berufs- 
beratung und der übrigen Arbeitsgebiete des Amtes. 
ı Es ift dafür Sorge zu tragen, daß der Neuzugang 
an Arbeitslojen fich reibungslos auf die verfchiedenen 
Vermittler verteilt und daß der einzelne Arbeitsloje 
jJogleich zu dem für .ihn zuftändigen Wermittler ge- 
langt. Hierzu fann bei größeren Aemtern die Ein- 
richtung einer befonderen Verteilungsftelle (Aus- 
funftsftelle) notwendig fein. 
Sür jeden Arbeitfuchenden ift hei feiner erfimaligen 
Meldung eine Arbeitnehmerftammtarte anzulegen 
(Anlage 1), die in alphabetijher Ordnung in die 
Stammfartei (bisher Zentralfartei) eingereiht wird. 
Die Stammfartei ift laufend zu numerieren, 
und zwar durchgehend für das ganze Amt. Die 
Unterteilung für männliche und weibliche Arbeit: 
juchende, für Nebenftellen ujfw. hat dur Nummern: 
zuteilung zu erfolgen. Um die fällige Iaufende 
Nummer fofort greifbar zu haben, find unausgefüllte 
MArbeitnehmerjtammfarten vornumeriert vorrätig 
zu halten, wodurch die Führung einer befonderen 
Lijte oder Megiftrande entbehrlidy wird. Die 
Nummer, die der Arbeitslofe auf der Stammfarte 
erhält, dient zur Kennzeichnung und erleichterten 
Auffindung der ihn betreffenden Vorgänge und 
Mtten (Stammnummer). Bei fcOhriftlichen Be: 
verbungen, Durchreijenden und ähnlidhen Arbeit- 
‘uchenden, bei denen mit einer Inanfjpruchnahme der 
UArbeitslofenverfidherung nicht zu rechnen ift, fann 
auf die Erteilung einer Stammnummer verzichtet 
werden, fofern nicht eine Zuweijung in Arbeit erfolgt. 
Zn Hand der Stammfartei ift in Zweifelsfällen 
darüber Auskunft zu geben, bet welcher Stelle und 
unter weldher Stammnummer die Vorgänge jedes 
Mrbeitjuchenden zu finden find. 
Bei der Aufnahme in die Stammfkartei ift dem 
Arbeitfuchenden die mit der Stammnummer 
verfjehene Meldekarte nad vorheriger Ein: 
tragung von NMamen und Geburtsdatum aus: 
zuhändigen. Mit diefer Meldekarte hat fih der 
YArbeitfuchende unverzüglidh bei dem für ihn 
zuftändigen Vermittler zu melden. 
Der Vermittler prüft bei jeder Anmeldung die 
Berufszugehörigkeit nady und ergänzt bzw. ändert 
die Meldekarte entipredhend. Die Feftftellung der 
Berufszugehörigkeit durch den Vermittler ijt für die 
Berfidherung maßgebend. YNendert fich die Berufs: 
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