Full text: Leitfaden der deutschen Sozialversicherung

30 Bedeutung der Sozialversicherung. 
rung war jedenfalls der Eintritt eines Krieges nicht bedacht; der Reichs— 
versicherungsordnung fehlte es hierfür an bestimmten Vorschriften. 
Dennoch haben die Versicherungsträger den mannigfachen gesteigerten 
Anforderungen, die der Weltkrieg und seine Nachwirkungen an sie stellten, 
grundsätzlich genügen können. Sie standen auf festem Boden; die Selbst— 
verwaltung gab ihnen Raum und Bewegungsfreiheit genug, um 
sich auch veränderten Verhältnissen anzupassen. Soweit erforderlich, 
half die Novellengesetzgebung nach. Vorübergehend mußten allgemeine 
öffentliche Mittel herangezogen werden. Auch die Umwälzungen in 
der Regierungsform des Reiches und der Länder führten nicht dazu, 
den Aufbau der Versicherungsgesetzgebung grundlegend umzugestalten. 
Im Artikel 161 der neugeschaffenen Reichsverfassung ist die Versicherung 
ausdrücklich als Aufgabe des Reiches anerkannt. Hiermit hat die Ver—⸗ 
fassung selbst den vereinzelt aufgetretenen Bestrebungen, die deutsche 
Sozialversicherung durch eine allgemeine Staatsbürgerversorgung zu 
ersetzen, den Boden entzogen. Die Reichsverfassung verlangt diese Ver— 
sicherung „unter maßgebender Mitwirkung der Versicherten“. Eine solche 
Mitwirkung bringt die Versicherten, wie überhaupt die gesamte Sozialver⸗ 
sicherung zu einer sozialpolitischen Schule für die Nation geworden ist, in 
enge Fühlung mit den Unternehmern und den beteiligten Beamten. Dies 
trägt zum Ausgleich von Gegensätzen bei und wirkt versöhnend. Die 
Arbeit in der Rechtsprechung und Verwaltung der Versicherung gibt den 
Arbeitnehmern Verständnis für die Verwaltung eigener und fremder Ge⸗ 
schäfte. Sie werden mit dem Gedanken einer Fürsorge für Zeiten der 
Not vertraut und auf vernünftige Selbsthilfe durch Sparsamkeit und 
Vorsicht verwiesen. 
Sehr schwere Zeiten kamen für die Sozialversicherung mit der fort⸗ 
schreitenden Geldentwertung, ihre Arbeiten und insbesondere ihre Lei⸗ 
stungen wurden hart davon betroffen, zumal da zugleich die Besetzung 
der deutschen Rheinlande und der Einbruch in das Ruhrgebiet die 
Einheit der deutschen Volkswirtschaft wie den gesamten Wirtschafts— 
organismus stark gefährdeten. Die verantwortlichen Leiter der Ver—⸗ 
sicherungsträger und ihre Angestellten haben damals mit ernsten 
Sorgen für die Zukunft der Versicherung zu kämpfen gehabt, und 
nur durch Umsicht und angestrengte Arbeit unter Aufbietung aller 
Kräfte ist es gelungen, diese Stürme zu überwinden. Auch die Ge—⸗ 
setzgebung war fortgesetzt zum Eingreifen genötigt, um die Versiche—⸗ 
rungsgrenzen richtig abzustecken, die Beitragsleistung wirksam auszuge— 
stalten, die Leistungen auf einer sachgemäßen Höhe zu halten und die 
Verwaltung von allem entbehrlichen Ballast zu befreien. Als die Be— 
strebungen, den Verkehr auf die Goldmark und später auf die Reichs— 
mark umzustellen, von Erfolg begleitet waren, festigten sich auch zusehends 
mit dem fortschreitenden Gesundungsprozeß der Wirtschaft die inneren 
Verhältnisse der Versicherungsträger. In ihrem Aufbau und in ihren 
Arbeitsgebieten selbst waren durchgreifende Anderungen nicht erforderlich
	        
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