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Vollends katastrophal wäre ein Reichsbankrott, der seine Wirkung auch auf
die von der Reichsbank diskontierten Reichsschatzanweisungen erstreckte; denn
er risse unrettbar die Reichsbank in den Strudel hinein, und mit dieser
Säule unseres ganzen Geld- und Kreditsystems und Wirtschaftslebens stürzte
dieses vollkommen zusammen.
Milder in ihren Wirkungen und auch eher zu entschuldigen wäre eine
alsbaldige Zwangskonvertierung der Kriegsanleihen auf 3 l A oder 4 v. H.
Ich habe schon in der „Deutschen Juristen-Zeitung" vom 1. Januar 1916 es
als übereilt bezeichnet, daß man von vornherein bei den Kriegsanleihen zum
fünfprozentigen Typ gegriffen und namentlich, daß man sich bis 1924 auf
diesen Zinssatz festgelegt hat. Indem man an diesem Termin auch für die
späteren Kriegsanleihen festhielt, ist man auch zu einer Benachteiligung der
letzteren gegenüber den früheren gelangt; denn nun ist der Zinssatz von 5 v. H.
einer Anleihe von 1918 auf 6, einer von 1914 aber auf 10 Jahre gewähr
leistet. Es wäre, abgesehen von dem leider einmal gegebenen Versprechen,
wohl zu rechtfertigen, fünf Jahre nach Begebung jeder Kriegsanleihe eine
Zinsherabsetzung vorzunehmen. Finanziell spränge freilich für das Reich
hieraus im Verhältnisse zu seinem Bedarf und zu einer wenigstens teilweisen
Kapitalherabsetzung oder zeitweisen Einstellung der Verzinsung oder allge
meinen Konvertierung nicht gar zu viel heraus. Aber schließlich muß man
auch kleine finanzielle Vorteile mitnehmen.
Für den Augenblick brächte eine sehr starke Entspannung der Finanz
lage auch eine völlige oder teilweise Aussetzung der Zinszahlung mit
späterer Nachzahlung, mit anderen Worten ein Moratorium, das über
haupt nicht unter den Begriff des Bankrotts füllt. Aber wenn es
helfen sollte, müßte der Zeitraum dieses Moratoriums ein sehr geräu
miger sein, und dann hätte es für nicht kapitalkräftige, zur vorzeitigen
Abstoßung ihrer Cchuldtitel gezwungene Gläubiger wenn nicht die
selben Wirkungen wie eine mehrjährige definitive Einstellung des Zinsen
dienstes oder eine Kapitalreduktion, so doch ebenfalls perniziöse. Der
Reichshaushalt aber würde schon für die Zukunft mit einer neuen gewal
tigen Last beschwert. Der letztere Nachteil wäre noch verhältnismäßig am
geringsten, wenn die Aussetzung der Verzinsung mit der 1924 möglichen Kon
vertierung der Reichsanleihen in zeitlichen Zusammenhang gebracht würde,
etwa so, daß bis dahin nur ein Teil der Zinsen gezahlt, die nichtgezahlten aber
nach der Konvertierung nach und nach nachgezahlt würden.
Will das Reich den ernstlichen Versuch machen, Treu und Glauben zu
wahren und der Volkswirtschaft die neue Katastrophe eines Reichsbankrotts
zu ersparen,dann muß man sich viererlei klarmachen: erstens,daß Reich und Ein
zelstaaten endlich in ihren Ausgaben sparsamer werden müssen; zweitens, daß
die „Sozialisierung" von Gewerbebetrieben dazu dienen muß, dem Reiche
Einnahmen zuzuführen; drittens, daß mit Steuern von bisher landläufigen
Begriffen einer noch erträglichen Belastung nicht auszukommen ist, und
viertens, daß der Gedanke einer Einschränkung der indirekten Steuern und
der Wälzung der Hauptlast auf die direkten eine glatte Utopie ist, ein Gedanke
übrigens, der auch nach einem ja ohnehin selbst schon wie eine effektive
Vermögenssteuer oder hohe Kapitalrentensteucr wirkenden Staatsbankrott
nicht zu verwirklichen wäre.
Von einer Wiederkehr der Sparsamkeit in den öffentlichen Finanz
gebarungen, deren man sich nach dem Vorgang der Militärverwaltung wäh-