Full text: Zukunftsmöglichkeiten deutscher Steuer- u. Finanzpolitik

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Soll ein derartiger Ausbau der direkten Besteuerung die möglichen 
finanziellen Erfolge haben und wirklich die Leistungsfähigen ihrer Leistungs 
fähigkeit voll entsprechend treffen, dann müssen endlich überall, wie ins 
besondere in Preußen, die von mir seit vielen Jahren geforderten Garantien 
für eine möglichst gleichmäßige und richtige Veranlagung geschaffen 
werden durch Loslösung der Steuer- von der allgemeinen Verwaltung, 
Fassionspflicht bei allen Steuern, Meldangabepflicht über an Steuerpflichtige 
gezahlte Gehälter, Löhne, Zinsen usw., Auskunftspflicht der Banken, Spar 
kassen und öffentlichen Schuldbücher, Nachlaßinventare über alle Nachlässe, 
viel höhere Geld- und schwere Freiheits- und Ehrenstrafen gegen dolofe 
Steuerhinterziehungen. Anderseits muß überall den Steuerpflichtigen ein 
sicherer und wirksamer Rechtsschutz bei Instanzen gegeben werden, die von 
den obersten Reichs- und Landesfinanzbehörden völlig unabhängig sind; 
mindestens die oberste Rechtsmittelinstanz muß ausschließlich aus hauptamt 
lichen Mitgliedern mit voller richterlicher Unabhängigkeit bestehen, wie heute 
schon der Reichsfinanzhof und die meisten einzelstaatlichen Oberverwaltungs 
gerichte, nicht aber die Bayerische Ober-Berufungskommission. Beseitigt werden 
muß auch die den Steuerpflichtigen, namentlich den kleinen Mann, vor Ein 
legung der Rechtsmittel abzuschrecken geeignete, in Bayern bestehende Befug 
nis der Rechtsmittelinstanzen, auch auf das alleinige, auf Ermäßigung oder 
Befreiung gerichtete Rechtsmittel de? Steuerpflichtigen hin die Steuer zu 
erhöhen. Endlich wird auch das Steuerfluchtgesetz zu verschärfen 
sein. Allzuviel erwarte ich davon allerdings nicht. Denn wenn sich die 
Verhältnisse bei uns nicht in kaum noch zu hoffender Weise zum Bessern 
wenden, dann werden auch höhere Sicherheiten als 20 v. H. des Vermögens 
und schwere Strafen, die gegen den Abwesenden nicht vollstreckt werden 
können, nicht fruchten, und der Verlust der deutschen Reichsangehörigkeit wird 
künftig recht vielen Deutschen auch nicht als ein allzu schweres Ungemach 
erscheinen, solange wir den jetzigen ähnliche innere Zustände haben. Stärker 
abschrecken von der Auswanderung wird die Angehörigen der gebildeten 
Klassen höchstens die Verfemung und Mißachtung der Deutschen im Ausland, 
die wir, die erstere dem Kriege, die letztere dem verdanken, wie sich ein Teil 
unseres Volkes und auch von Heer und Flotte bei und seit unserem Zusam 
menbruch benominen hat. 
In engstem Zusammenhange mit dem Ausbau der direkten Steuern muß 
derjenige der ihnen nahe verwandten, von vielen zu ihnen gerechneten Erb 
schaftssteuer stehen. Er hat in Ausdehnung der Steuerpflicht auf das 
Abkömmlings- und Witwer-, in beschränktem Maße auch auf das Witwen 
erbe, in Erhöhung der Sätze für die sonstigen Anfälle und in Hinzufügung 
einer Progression auch nach dem beim Erben schon vorhandenen Vermögen 
zu bestehen, nicht dagegen in Hinzufügung einer Nachlaß- zur Erbanfallsteuer; 
denn nur in der Höhe der einzelnen Erbquote, nicht in der des Eesamtnach- 
lasses ist ein Merkmal für die Leistungsfähigkeit des Steuerträgers, des Erben 
zu erblicken; die Nachlaßsteuer krankt an der unmöglichen Fiktion einer nach 
träglichen Besteuerung eines Verstorbenen. Ein Jntestaterbrechtdes 
Reiches wäre berechtigt, von praktischer Bedeutung aber nur in Verbin 
dung mit einer Einschränk ungderTe st ierfreiheit, die, wenn sie 
nicht weitgehende Ausnahmen vorsieht, große, wenn auch nicht unüber 
windliche Bedenken hätte. Dagegen läßt sich, was in dem Gedanken eines 
Pflichtteilsrechts des Reiches neben Kindern und Ehegatten be-
	        
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