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Soll ein derartiger Ausbau der direkten Besteuerung die möglichen
finanziellen Erfolge haben und wirklich die Leistungsfähigen ihrer Leistungs
fähigkeit voll entsprechend treffen, dann müssen endlich überall, wie ins
besondere in Preußen, die von mir seit vielen Jahren geforderten Garantien
für eine möglichst gleichmäßige und richtige Veranlagung geschaffen
werden durch Loslösung der Steuer- von der allgemeinen Verwaltung,
Fassionspflicht bei allen Steuern, Meldangabepflicht über an Steuerpflichtige
gezahlte Gehälter, Löhne, Zinsen usw., Auskunftspflicht der Banken, Spar
kassen und öffentlichen Schuldbücher, Nachlaßinventare über alle Nachlässe,
viel höhere Geld- und schwere Freiheits- und Ehrenstrafen gegen dolofe
Steuerhinterziehungen. Anderseits muß überall den Steuerpflichtigen ein
sicherer und wirksamer Rechtsschutz bei Instanzen gegeben werden, die von
den obersten Reichs- und Landesfinanzbehörden völlig unabhängig sind;
mindestens die oberste Rechtsmittelinstanz muß ausschließlich aus hauptamt
lichen Mitgliedern mit voller richterlicher Unabhängigkeit bestehen, wie heute
schon der Reichsfinanzhof und die meisten einzelstaatlichen Oberverwaltungs
gerichte, nicht aber die Bayerische Ober-Berufungskommission. Beseitigt werden
muß auch die den Steuerpflichtigen, namentlich den kleinen Mann, vor Ein
legung der Rechtsmittel abzuschrecken geeignete, in Bayern bestehende Befug
nis der Rechtsmittelinstanzen, auch auf das alleinige, auf Ermäßigung oder
Befreiung gerichtete Rechtsmittel de? Steuerpflichtigen hin die Steuer zu
erhöhen. Endlich wird auch das Steuerfluchtgesetz zu verschärfen
sein. Allzuviel erwarte ich davon allerdings nicht. Denn wenn sich die
Verhältnisse bei uns nicht in kaum noch zu hoffender Weise zum Bessern
wenden, dann werden auch höhere Sicherheiten als 20 v. H. des Vermögens
und schwere Strafen, die gegen den Abwesenden nicht vollstreckt werden
können, nicht fruchten, und der Verlust der deutschen Reichsangehörigkeit wird
künftig recht vielen Deutschen auch nicht als ein allzu schweres Ungemach
erscheinen, solange wir den jetzigen ähnliche innere Zustände haben. Stärker
abschrecken von der Auswanderung wird die Angehörigen der gebildeten
Klassen höchstens die Verfemung und Mißachtung der Deutschen im Ausland,
die wir, die erstere dem Kriege, die letztere dem verdanken, wie sich ein Teil
unseres Volkes und auch von Heer und Flotte bei und seit unserem Zusam
menbruch benominen hat.
In engstem Zusammenhange mit dem Ausbau der direkten Steuern muß
derjenige der ihnen nahe verwandten, von vielen zu ihnen gerechneten Erb
schaftssteuer stehen. Er hat in Ausdehnung der Steuerpflicht auf das
Abkömmlings- und Witwer-, in beschränktem Maße auch auf das Witwen
erbe, in Erhöhung der Sätze für die sonstigen Anfälle und in Hinzufügung
einer Progression auch nach dem beim Erben schon vorhandenen Vermögen
zu bestehen, nicht dagegen in Hinzufügung einer Nachlaß- zur Erbanfallsteuer;
denn nur in der Höhe der einzelnen Erbquote, nicht in der des Eesamtnach-
lasses ist ein Merkmal für die Leistungsfähigkeit des Steuerträgers, des Erben
zu erblicken; die Nachlaßsteuer krankt an der unmöglichen Fiktion einer nach
träglichen Besteuerung eines Verstorbenen. Ein Jntestaterbrechtdes
Reiches wäre berechtigt, von praktischer Bedeutung aber nur in Verbin
dung mit einer Einschränk ungderTe st ierfreiheit, die, wenn sie
nicht weitgehende Ausnahmen vorsieht, große, wenn auch nicht unüber
windliche Bedenken hätte. Dagegen läßt sich, was in dem Gedanken eines
Pflichtteilsrechts des Reiches neben Kindern und Ehegatten be-