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bankrott unvermeidlich, dem dann ebenso der Bankrott der Länder folgen
würde, vor allem derjenigen, die in sozialistischem Übereifer Raubzüge gegen
den Besitz unternahmen. Ich bin vor dem Kriege und noch während des
selben einer der eifrigsten Vorkämpfer für den Schutz der Einzelstaaten
vor Einbrüchen des Reiches in die direkte Besteuerung gewesen. Jetzt liegen
die Dinge erheblich anders, einmal wegen der Finanznot des Reiches und
dann wegen der Neigung einzelner Länder zu kommunistischen Experi
menten. Heute kann das Interesse der finanziell bedrüngtesten Einzelstaaten
sogar zur allgemeinen Reichseinkommensteuer drängen, um eine Steuerflucht
der hohen Einkommen aus diesen in günstiger situierte Gliedstaaten zu ver
hüten, eine Gefahr, der mir ganz besonders Bayern ausgesetzt scheint, dessen
Staats- und Eemeindesteuersystem ohnehin schon auf höhere Einkommen und
auf Kapitalvermögen abschreckend wirken kann, und dessen innere Verhält
nisse der letzten Zeit eine verhängnisvolle — sich, weil Verminderung der
Steuerkraft zu immer weiteren Steuererhöhungen nötigt, die wieder neue
Abwanderungen hervorrufen, lawinenartig fortpflanzende — Abwande
rung von Steuerkraft zur Folge haben müssen. Soweit den Einzel
staaten noch freie Hand in der Besteuerung gelassen werden kann,
wird dies um so mehr möglich sein, je weiter das System der M a t r i -
kularum lagen angewendet wird, wozu aber eine Veredelung ihres
Maßstabes nötig wäre. Anhaltspunkte für eine solche wird die einmalige
Vermögensabgabe, die Besitzsteuer und die Erbschaftssteuer bieten.