15 ritterschaftlichen Kreditsystems, in das zwar seit 1808 die größeren Mimischen Grundbesitzer aufgenommen waren, ohne indes eine Rolle zu spielen, bei der Verteilung der Retablissementsgelder den entscheidenden Einfluß aus geübt. Mangels einer anderen Vertretung des Landes hatte schon in den großen Tagen von 1808 und 1813 der Generallandtag des ostpreußischen Kreditsystems, dessen Geschäftskreis eigentlich nur die landschaftliche Selbst verwaltung umfaßte, eine politische Bedeutung erlangt, und Stein hatte diese Entwicklung sanktioniert. Namentlich hat er auch den engeren Aus schuß des Generallandtages, das „Comitä der ostpreußischen und lithauischen Stände", als ein rechtmäßiges Organ der Landeigentümer anerkannt und die Behörden angewiesen, gegebenenfalls mit ihm zu unter handeln. Das Konütee übernahm späterhin die Führung in der Oppo- fitton des ostpreußischen Adels gegen die Hardenbergschen Reformgesetze. Ein Versuch Schuckmanns, diesen Herd feudal-ständischer Unzufrieden heit zu unterdrücken, mißlangt). Das Komitee behielt seinen politischen Einfluß, wie Schuckmann bei den Verhandlungen über das Retablisse ment alsbald erfahren sollte. Unter der klugen Leitung des ehemaligen Ministers Grafen Alexander zu Dohna betätigte es sich noch oft als ein Organ des ständisch-liberalen 3 ) Widerstandes gegen die Berliner Regierung. Ansang Mai 1816 waren Auerswald, der Oberpräsident von Ost preußen, Schön, der 1816 das Gumbinner Negierungspräsidium mit dem Danziger Oberpräsidium vertauschte, und Hippel, der Regierungspräsident von Marienwerder, zu einer Konferenz nach Berlin berufen. Ihre Anträge gingen auf eine Bewilligung von 3780000 Tlr. zur Unterstützung einzelner Gutsbesitzer und einer Summe von 1200000 Tlr. für die Landschaften»). Von dieser letzteren Forderung vermochten sie nur die Niederschlagung jener Vorschüsse im Gesamtbeträge von 594000 Tlr. durchzusetzen, die 1808 und 1811 der ostpreußischen Landschaft gewährt worden waren. Die Unterstützungssumme wurde einstweilen auf 3 Millionen beschränkt. Nach der Kabinettsordre vom 13. Juni 1816 4 ), die diese Bewilligungen aus sprach, sollte sich die Verteilung erstrecken auf die adligen, köllmischen und 0 Bezzenberger, Aktenstücke des Provinzialarchivs in Königsberg aus den Jahren 1786—1820 betreffend die Verwaltung und Verfassung Ostpreußens. 1898. S. 83—107. Paul Haake, König Friedrich Wilhelm III., Hardenberg und die preußi sche Verfassungsfrage, Forsch, z. brdbg. u. preuß. Gesch. 26 (1913) S. 563. 28 (1915> ®. 179. ■— Vgl. Schlobitten IX. Bg. Alexander: Streit mit Schuckmann 1816. 2 ) Das Komitee hat z. B. 22. Febr. 1820 in einer von Dohna verfaßten I. E. gegen die Carlsbader Beschlüsse opponiert. Aus den Papieren VI 624. — Vgl. Schlo- bitten IX Bg. Alexander: Das ständische Komitee gegen die Demagogenriecherei und gegen die Kamptzschen Umtriebe. 3 ) Geh. St. A. 74 I. XX 8. vol. I. 4 ) Bezzenberger S. I3f.