] 12 Die ukrainische nationale Bewegung in der neueren Zeit. 18. Jahrhundert. Nach der Niederwerfung ukrainischer Kosakenaufstände trach- tete Rußland mit. allen Mitteln, die ukrainische Bewegung ein für allemal unschädlich zu machen und das nationale Leben der Ukrainer vollständig zu vernichten. Bereits im Jahre 1720 er- scheint die Kaiserliche Verordnung des Zaren Peter I., durch welche die ukrainische Schriftsprache ohne weiteres verboten wurde. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts erfolgte dann die Aufhebung der Hetmanswürde, die Auflössung der Kosaken- organisation und die Aufhebung der verbürgten Sonderrechte der Ukrainer, bis das Gebiet in russische Gouvernements geteilt und unter die einheitliche russische Staatsverwaltung gestellt wurde. Allein alle noch so strengen Maßregeln der russischen Re- gierung vermochte nicht, das ukrainische Volk zu brechen. Die Entsendung des Grafen Kaprnist (1791) an die westlichen Höfe wurde schon erwähnt. An der bekannten Dekrabistenbewegung vom Jahre 1825 waren auch Vertreter der Ukrainer beteiligt. Der Führer des Pol- tawa-Adels LCukasschewycz gründete sogar eine „Vereinigung zur Befreiung der Ukraine“, die sich die Wiederherstellung der ukrainischen Unabhängigkeit zum Ziele setzte. Die kosakischen *) Überlieferungen lebten ununterbrochen in den breiten Schichten des ukrainischen Volkes fort. Bezeichnend ist, daß im Jahre 1831 die ukrainische Bauernschaft die Forderung stellte, man möge neuerlich kosakische Korps bilden, in derselben Art, die seinerzeit vor der Aufhebung der ukrainischen Kosaken- organisationen bestanden hatten. Im ersten Augenblick wurde dieser Forderung stattgegeben; als aber die russische Regierung wahrnahm, daß die neugeschaffene Organisation von dem Ge- danken der politischen Selbständigkeit erfaßt wurde, schickte es die ukrainischen Kosaken nach dem Kaukasus, wo sie volle 18 Jahre behalten wurden. Dieselbe Kosakenbewegung wieder- *) Die jetzigen „Kosakenhorden“ haben mit dem alten „kosakisschen Volksheer“ der Ukrainer nichts als den UN amen gemeirsam.