kommenheit zu lösen, wie es durch den spontanen Vorgang der Konkurrenz geschieht. Eine ganz andere Lage wird jedoch durch die Neue Wirt- schaftspolitik geschaffen.” Da wieder ein Markt für Ver- brauchsgüter entsteht und der Staat gleichzeitig auch an der Wiederherstellung eines Marktes für Produktionsmittel ar- beitet, so wird, wenn auch in unvollkommener Form, jener spontane Zurechnungsprozeß wieder ins Leben gerufen. Indem wir die Rente und den Unternehmergewinn als logische Kategorien einer jeden volkswirtschaftlichen Orga- nisation. anerkennen: und einen spezifischen. Ursprung des Kapitals behaupten, - wollen wir indessen damit noch nicht ohne weiteres auch die Richtigkeit. der Schlußfolgerung an- erkennen, die viele Natoinalökonomen aus diesen Behauptun- gen ziehen, nämlich — die volle und unbedingte Rechtmäßig- keit der individuellen Aneignung des Bodens und des Kapi- tals, der unkontrollierbaren Verfügung über beides, sowie der individuellen Aneigung der Rente und des Profits. Alle diese Fragen unterliegen, selbst nach der Anerkennung unserer obigen Grundsätze, noch einer besonderen Betrachtung. Gegen diese Schlußfolgerung könnten auch nach der Annahme dieser Grundsätze gewichtige Argumente ins Feld geführt werden. Mag die Zerlegung des Nationaleinkommens wohl die Folge ler von uns als objektivi erwiesenen Tatsachen, die die Arbeitsproduktivität bestimmen, sein, — ihre Verteilung wurzelt doch letzten Endes in einer äußerst ungleichen Ver- teilung des Eigentumsbesitzes, deren Ursprung nicht so sehr im Wirtschaftsleben als in der politischen Vorherrschaft der oberen Klassen oder, wenn wir in die Jahrhunderte noch weiter zurückblicken wollen, direkt in Vergewaltigung und Raub liegt. Ferner aber ist die Produktivität des Bodens und des Kapitals. nicht ein Verdienst der Grundbesitzer und der Kapitalisten, sondern ein Resultat der politischen und kultu- rellen Entwicklung der Allgemeinheit. Liegt doch die Zeit gar nicht weit zurück, da der Boden ohne eine an ‚ihn ge- fesselte Bevölkerung gar keinen Wert besaß, und das Ka- pital nicht nur keinen Gewinn abwarf, sondern. noch beson- dere Aufwendungen zu seiner Bewahrung verlangte. Daher kann die Allgemeinheit den Boden und das Kapital in einem gewissen Sinne als ihr Eigentum betrachten und einen ge- wissen Anteil an dem von diesen beiden Faktoren erzielten Ertrag‘ für‘ sich beanspruchen. Diese Rechtsidee reifte im 61