kurrenzkampf verhinderte, den sonst die viel zu große Produktionskapa- zität hervorgerufen hätte. Der Ausschluß des Wettbewerbs konnte durch eine entsprechende Preisgestaltung das Erliegen der schwächsten Teile unterbinden. Durch die Einwirkungen der Inflationsverhältnisse ist die frühere langfristige Verschuldung einzelner Unternehmungen ent- weder verschwunden oder unerheblich geworden*). Außerdem ver- schleierte die Inflation die Gesamtverhältnisse der Unternehmungen und zestattete dann bei der Aufstellung der Goldmarkeröffnungsbilanzen aine Bemessung der Vermögenswerte, die der tatsächlichen Lage Rech- aung tragen konnte. In ihnen fanden die betrieblichen Veränderungen der Industrie, auch soweit sie noch nicht eingetreten, aber bereits vor- gesehen waren, durch die Bewertung der stillgelegten oder stillzulegen- den Werke ihren kapitalmäßigen Ausdruck. Die Bewertung dieser Werke war von der besonderen Organisation ler deutschen Kaliindustrie beeinflußt, wie sie in der Vorkriegszeit aus- gebildet worden war... Es ist bereits darauf hingewiesen worden, daß der Anspruch auf eine bestimmte Beteiligung am Absatz der Industrie jazu geführt hat, daß der Kapitalwert eines Kaliwerkes vornehmlich von der Quote bestimmt war, die seinen Anspruch auf Beteiligung am Absatz eines Monopolproduktes verkörpert, um so mehr als die Quoten übertragbar und von einem bestimmten Marktwert waren. Dabei wurden nicht nur Gesamtquoten gehandelt, sondern daneben zwischen den Wer- ken ein Quotenausgleich für einzelne Sorten vorgenommen, wobei eben- falls marktmäßig ausgehandelte Preise für die Sortenquoten bezahlt wurden. Zwar beendete der Zusammenschluß der Unternehmungen in wenige Konzerne den Quotenhandel, denn Gesamtquoten der Werke standen nicht mehr regelmäßig zur Veräußerung, und der Sortenausgleich bereitete den großen Konzernen keine Schwierigkeiten; vor allem ver- loren, da mit dem Abteufverbot Quoten im allgemeinen nicht mehr zu- geteilt wurden, die einzelnen Quoten gegenüber den tatsächlichen Produk- tionsbedingungen der verschiedenen arbeitenden Werke an Bedeutung; trotzdem bildete für die stillgelegten Werke auch nach der Stillegung die Quote den entscheidenden Wert, an der sie nach den Bestimmungen des Kaliwirtschaftsgesetzes und nach der Stillegungsverordnung das Eigentum behielten, während sie die Erfüllung bis zum Jahre 1953 auf arbeitende Werke übertrugen. Für die Goldmarkeröffnungsbilanzen in der Kaliindustrie war es daher die besondere Aufgabe, den Wert der Quoten zu bemessen. Für die Übertragung ihrer Quoten erhalten die stillgelegten von den arbeitenden Werken eine Entschädigung, deren Höhe im allgemeinen für bestimmte Zeit zwischen den Konzernleitungen und den außenstehenden Werken vereinbart wird. Aus diesen Einnahmen haben sie die Aufwen- dungen zu leisten, die auf Grund gesetzlicher Bestimmungen als besondere Pflichten entstehen, daneben die Kosten zu tragen, die bei stillgelegten Werken einzutreten pflegen. Soweit diese Entschädigungen über die lau- 1) Die besondere Lage des Wintershall-Konzerns,. der während des Krieges zine Öbligationsschuld in der Schweiz aufnahm, soll hier nicht erörtert werden, zumal der Rechtsstreit über die Bewertung des Restes dieser Schuld noch nicht andgültig entschieden ist. EZ