kauf von Anleihestücken unter oder zu höchstens 102,5 % oder durch halbjährliche Auslösung zu diesem Kurse erfolgt. Die Tilgung hat bereits begonnen. Eine vorzeitige Rückzahlung kann in der Zeit vom 1. November 1935 bis zum 1. November 1940 nur zum Kurse von 102,5 % erfolgen. Der Gesamtbetrag des jährlich zu leistenden Anleihedienstes beläuft sich auf rund 21 Mill. RM, von denen ein wachsender Anteil auf die Tilgung der Anleihe entfällt, die aus den }ährlichen Abschreibungen zu bestreiten ist. An dem Ertrag der Anleihe sind die verschiedenen Konzerne mit Anteilen beteiligt, die nicht genau ihrer Quote am Syndikat entsprechen. Anteile der Kaliwerke an der Anleihe des Deutschen Kalisyndikats. (Stand Januar 1928). Konzern Kaliindustrie A.-G. Kassel Jalzdetfurth-Aschersleben- Westeregeln-Konzern Burbach-Gumpel-Konzern Preussag-Konzern Kali-Chemie A.-G. Anhaltische Salzwerke Wilheim Sauer-Gruppe Anteil % 44,94 16,48 21,88 5,88 4,97 Bd — 2,95 100,— Der Zinsendienst (also ohne Tilgung) der Anleihe belastete im Jahre 1928 den dz Reinkali im Durchschnitt mit einem Betrag von etwa 1,11 RM. Für die einzelnen Konzerne ergibt sich je nach ihrer Beteili- zung an der Anleihe eine andere Belastung ihrer Produktion. Selbstkosten. Für die Vorkriegszeit stehen keine zahlenmäßigen Angaben über die Gesamtkosten der Industrie, für einzelne Kostenfaktoren nur teil- weise Angaben zur Verfügung. Ein Vergleich der heutigen Kosten der [ndustrie mit ihren Vorkriegskosten ist daher weder für die Gesamt- kostenhöhe noch für die Entwicklung einzelner Kostenbestandteile möglich. In der Nachkriegszeit sind die Kosten der Kalierzeugung wiederholt durch verschiedene Stellen geprüft worden. Da die letzte Untersuchung 1926 erfolgte, und die Umstellung der Kalibetriebe damals. noch nicht abgeschlossen war, wurde die Zuverlässigkeit der Kosten- erhebung durch die Umstellungsvorgänge beeinträchtigt. Daher hielt es der Ausschuß für erforderlich, durch unmittelbare Befragung von Werken einen Einblick in die Kostenlage der Kaliindustrie zu gewinnen. Bereits bei den früheren Untersuchungen waren die Auffassungen über einzelne Kostenteile nicht einheitlich. So bestanden Meinungsverschieden- heiten namentlich über die angemessene Bemessung der Abschreibungen, des Kapitaldienstes und der Aufwendungen, die für Quotenentschädigun- gen zu leisten sind. Die Werke haben bei ihren Angaben dem Ausschuß IS