ander. Diese restlichen Kosten der Unternehmungen setzen sich aus den Aufwendungen des Verwaltungsbetriebes, den steuerlichen Leistun- zen und den Aufwendungen für Zins- und Quotenentschädigung. zusam- men. Von ihnen sind die Aufwendungen für laufende Kosten der Ver- waltung und für Steuern verhältnismäßig einfach festzustellen. Aller- dings ist hinsichtlich der Steuern zunächst beachtlich, daß vielfach die Werke gegen ihre Veranlagung Einwendungen erhoben haben, die zu Steuerstreiten führten, so daß einzelne der geleisteten oder noch geschul- deten Beträge nur vorläufig festgesetzt sind. Nach der Erhebung des Ausschusses betrugen: Jahr Aufwendungen des Verwaltungs- betriebes Aufwendungen für Steuer- eistung einschl. Industrie- belastung RM ie dz Reinkali 1926 0,73 0,71 1927 0,68 0,59 L928 0.50 0,64 In den angegebenen Steuerbeträgen sind die reinen Ertragssteuern (Körperschafts- oder Einkommensteuer) nicht enthalten. Die Werke haben demgegenüber erklärt, daß sie auch diese Steuerleistung als Selbstkosten betrachten müßten. Wenngleich der Ausschuß in seiner Untersuchung im Anschluß an das bei den bisherigen Selbstkosten- erhebungen in der Kaliindustrie geübte Verfahren die Ertragssteuern aus der Selbstkostenerrechnung ausschloß, so müssen auch diese Steuern aus dem Erlös der Unternehmungen gedeckt werden. Kapitaldienst. Bei der Behandlung der Kapitalverhältnisse der Kaliindustrie ist hervorgehoben worden, daß die Auslandsanleihe der Industrie die eigent- liche Menge des Fremdkapitals bilde, neben der eine nennenswerte Ver- schuldung kaum bestehe. Allerdings ist im Verlauf des Jahres 1928 und in diesem Jahre das angeliehene Kapital bei einigen Unternehmungen über die Anleiheschuld hinaus gestiegen. Der Beschluß des Kalisyndi- kate, die restliche Tranche der Anleihe von 3 Mill. £ bei einer geeigneten Lage des Kapitalmarktes zu begeben, läßt auf einen Kapitalbedarf der Industrie schließen, der nicht allein aus eigenen Mitteln befriedigt werden kann. Denoch kann für die zurückliegende Zeit angenommen werden, daß der Kapitaldienst der Industrie sich aus ihren Leistungen für das eigene Kapital und der Verzinsung der Auslandsanleihe zusam- mensetze, zumal der erhöhten Verschuldung einzelner Werke beträchtliche Bankguthaben anderer gegenüberstehen. Die in den Bilanzen einzelner Gesellschaften ausgewiesenen Schulden sind nicht ohne weiteres für die Beurteilung der Zinslast der Industrie maßgebend; zu erheblichen Teilen zeigen sie Schuldverhältnisse zwischen kapitalmäßig verschachtelten 7