einem der größten Konzerne betrug die Belastung im Jahre 1928 etwa 0,30 RM je dz Reinkali. Diese Kosten bilden tatsächliche Aufwendungen der Industrie. Zu ihnen treten die Lasten aus der Abschreibung der wirtschaftlich wertlos gewordenen Anlagen. Ihre Höhe ist abhängig von dem Buchwert, mit dem die Anlagen in die Goldmarkeröffnungs- bilanz oder in eine konsolidierte Bilanz einheitlicher Konzernunter- nehmungen (Kaliindustrie A.-G., Burbach-Kaliwerke A.-G.) aufgenom- men worden sind. Für die Kosten der Industrie ist die Höhe des Buch- wertes der stillgelegten Anlagen nur von Bedeutung, soweit an Unter- nehmungen, die stillgelegte Betriebe besitzen, Dritte neben den arbeiten- den Unternehmungen selbst beteiligt sind. Der hohe Buchwert eines stillgelegten Werkes kann kostenmäßig unerheblich sein, wenn es rest- los im Besitze des arbeitenden‘ Schuldnerwerkes ist. Da der Anteil Außenstehender verhältnismäßig gering ist,. fließen die zugunsten der stillgelegten Werke verbuchten Beträge an die arbeitenden Konzern- werke in der überwiegenden Menge zurück, Soweit sie nicht ausgeschüt- tet werden, bilden sie eine Kapitalreserve der Industrie und erhöhen die sonst durch Abschreibungen gebildeten Rücklagen. Wenn die an still- gelegte Werke vergüteten Entschädigungen die Summe aus den tatsäch- lichen Ausgaben und den Abschreibungen übersteigen, bildet der Rest die eigentliche Ablösung der Monopolrente, belastet, hierdurch nur so- weit er als Gewinn an Außenstehende ausgeschüttet wird, die arbeiten- jen Werke tatsächlich. Wo arbeitende und stillgelegte Werke in einem Unternehmen zusammengefaßt sind, entstehen neben den laufenden Unterhaltungskosten Aufwendungen nur insoweit, als die früheren Mit- besitzer der stilliegenden Werke durch die Fusion zu Mitbesitzern des Gesamtunternehmens geworden und daher an seinen Überschüssen an- teilsberechtigt sind. Aus den Ausführungen der Sachverständigen darf man schließen, daß die stillgelegten Werke je Tausendstel Absatzbetei- ligung mit etwa 15% des Kapitalwertes der arbeitenden Werke be- wertet wurden. Bei einer Gesamtbelastung dieses Wertes mit etwa 15.% für Abschreibungen und Kapitalverzinsung ergibt sich für das Jahr 1928 ein Aufwand von etwa 1 RM je dz Reinkali, so daß die ge- samte rechnerische Belastung aus laufenden Stillegungskosten, Abschrei- bungen und Kapitaldienst der stillgelegten Werke sich bei dem Absatz des Jahres 1928 auf etwa 1,40 RM stellen dürfte, wovon — bei den ein- zelnen Gruppen verschieden — im Durchschnitt gegen 50:% dem Kapital der Industrie entzogen werden dürften. Abschreibungen. Hinsichtlich der Höhe der Abschreibungen bestehen erhebliche Meinungsverschiedenheiten, auch innerhalb der Industrie. Anläß- lich der Selbstkostenprüfungen im Juli 1926 berechnete die Kali- prüfungsstelle auf Grund der Bilanz des Jahres 1913 die damals vorgenommenen Abschreibungen auf 3,26 M je dz Reinkali. Den gleichen Abschreibungssatz hielt das Kalisyndikat 1926 für erforderlich. Abweichend davon bezeichnete die Kaliprüfungsstelle einen Betrag von 2.178 RM für den dz Reinkali als angemessen.“ Beide rechneten mit 15