Sie erreichte also im Jahre 1928 beinahe die zehnfache Produktion der Vorkriegszeit. Die Förderung und Verarbeitung der Kalisalze er- folgt durch zwei Unternehmungen, von denen die größere (mit etwa 80 % der Produktion) sich im Besitze des französischen Staates befindet. Beide Unternehmungen verkaufen ihre Erzeugung durch eine gemein- same Verkaufsgesellschaft (Societe Commerciale des Potasses d’Alsace); ein Gesetz, das ein Zwangssyndikat für die französische Erzeugung fest- legen soll, befindet sich im Entwurf bei den parlamentarischen Körper- schaften. Ein Abteufverbot besteht in Frankreich für Kalischächte nicht, ein drittes größeres Unternehmen bringt zur Zeit neue Kali- schächte nieder. Für die Beurteilung der französischen Kaliindustrie ist zunächst der Umstand zu würdigen, der auch von ihr in der anläßlich der Weltwirt- schaftskonferenz verfaßten Denkschrift hervorgehoben worden ist, daß im Jahre 1925 von der französischen Landwirtschaft auf den Quadrat- kilometer nur 350 kg Reinkali verbraucht wurden gegen wesentlich höhere Zahlen in anderen kontinentalen Ländern, in denen der Ver- brauch nahezu den siebenfachen Umfang erreicht hat. Der französische Kaliverbrauch hat sich jedoch in den Jahren bis einschließlich 1926 ver- hältnismäßig rasch gesteigert (14,9 kg je Hektar Anbaufläche 1913, 24,30 kg je Hektar Anbaufläche 1926) und wird nach der Annahme der französischen Industrie während vieler Jahre eine schnelle Entwicklung nehmen. Unmittelbar nach dem Kriege begann die französische Kaliindustrie in ausgedehntem Maße Kali zu exportieren... Sie erreichte bereits im Jahre 1919 einen Auslandsabsatz, der den Auslandsabsatz der elsässi- schen Werke von 1913 um fast 80% übertraf. Ihr Anteil am Gesamt- auslandsabsatz Deutschlands und Frankreichs betrug bis zum Jahre 1925 mit großer Regelmäßigkeit rund 30%. In dem Ende 1926 abgeschlosse- nen Vertrag wird dieser Anteil Frankreichs an der Gesamtausfuhr der beiden Länder mit der Maßgabe bestätigt, daß zu einem Zeitpunkt, an dem die Gesamtausfuhr beider Länder 8,4 Mill. dz Reinkali überschreitet, die französische Exportquote sich für den überschießenden Teil auf 50% erhöht. Die Abmachungen gelten ab 1. Mai 1926; falls bis zum 1. Mai 1931 ein Gesamtauslandsabsatz der beiden Lieferländer von 8,4 Mill. dz Reinkali nicht erreicht wird, ist die französische Industrie an den nachfolgenden Exportmengen, soweit sie den Höchstabsatz der bis dahin verstrichenen fünf Jahre übersteigen, mit 50'% beteiligt. Der Vertrag führte im übrigen zu einer Vereinfachung der Verkaufsorgani- sationen der beiden Industrien; obwohl sie zur Zeit noch in Durchführung ist, kann ein Teil der Exporterhöhung des Jahres 1928 auf die durch sie erzielte höhere Wirksamkeit der Verkaufsorganisation zurückgeführt werden. Der Inlandsabsatz beider Länder ist durch diesen Vertrag nur insofern berührt, als er jedem der beiden vertragsschließenden Teile das Inlandsgebiet. zur ausschließlichen Belieferung überläßt. Kaliindustrien außerhalb Deutschlands und Frankreichs. Auch außerhalb Deutschlands und Frankreichs sind Kaliindustrien entstanden.