sie vernachlässigt also die verschiedenen Fracht- und Absatzbedingun- gen des Inlands- und Auslandeabsatzes ebenso wie die Verschieden- heiten der Rabatte bei den einzelnen, Sorten. Sie hat, lediglich den Zweck, die Verschiebung der Bruttopreishöhe für die einzelnen. Sorten in ihrer Bedeutung klar hervorzuheben. Der Inlands- und Auslands- absatz 1913 weicht in der absoluten Höhe wie in der sortenmäßigen Zu- sammensetzung außerordentlich stark von dem des Jahres 1927 ab. Die Auslandspreise für Kali. Laut $ 187 der Vorschriften usw. darf der Preis für Verkäufe und Lieferungen des Kalisyndikats nach dem Auslande nicht niedriger sein als die gemäß $$ 55 und 56 für das Inland durch den Reichskalirat fest- gesetzten Inlandspreise. & 56 bestimmt, daß Abnehmern größerer Mengen Kalisalze ein Preisnachlaß zu gewähren ist. Die Beobachtung dieser Vorechrift führt dazu, daß der Preis, der dem Syndikat von den ausländischen Abnehmern und darunter von den beziehenden Misch- düngerfabriken zu bezahlen ist, vermindert um die Kosten des Aus- landsabsatzes, - den Inlandserlösen des Syndikats mindestens gleich- kommen muß. Von den Sachverständigen ‚ist. darauf „hingewiesen worden, daß in Anbetracht der veränderten Wettbewerbsverhältnisse Auf dem Weltmarkt die Bestimmung, die aus dem Reichskaligesetz von 1910 übernommen worden ist, aufgehoben werden sollte. In der Tat ist ihr seit dem Jahre 1926 entsprochen worden. In diesem Zusammen- hang ist darauf hinzuweisen, daß der Preispolitik des deutschen Kali- Syndikats, die bewirkt hat, daß gegenwärtig die Auslandspreise niedriger sind als in der Vorkriegsezeit, neuerdings auf dem wichtigsten ausländischen Absatzmarkt, insofern eine Grenze gezogen wurde, als sie gegenüber der Regierung ‚der Vereinigten Staaaten von Amerika zu sammen mit den Vertretern der französischen Kaliindustrie die Ver: pflichtung eingehen mußte, in ihrer Preisgestaltung nicht grundsätz- lich von der inländischen Preisbildung abzuweichen. Damit hat das deutsche Kalisyndikat sich grundsätzlich gegen eine Kartellpolitik aus- gesprochen, die dem Auslande höhere Preise abfordert als den inländi- schen Abnehmern. Man kann nicht behaupten, daß die Entwicklung anderer Rohstoffmärkte, auf denen ebenfalls ein verhältnismäßig ge- schlossenes Angebot der Nachfrage gegenübersteht, wie namentlich auf dem Kupfermarkte, eine ähnliche Mäßigung hinsichtlich der Preis- politik des Angebots bekundet. Die Rabatte. Die Preise der einzelnen Kalisorten werden vom Reichskalirat mit der Maßgabe festgesetzt, daß sie als Höchstpreis den inländischen Ver- brauchern von Kali in Rechnung gestellt werden dürfen. Dabei müssen in den Fällen, in denen die Kalisalze nicht unmittelbar an inländische Verbraucher abgegeben werden, den Verteilern, die zwischen dem Kali- 8yndikat und dem letzten Verbraucher eingeschaltet sind, besondere Ver- gütungen. gewährt werden. Nur für industrielle Zwecke wird Kali un- mittelbar an den Verbraucher abgesetzt, trotzdem kommen auch hier