Rabattsätze an Handelsorganisationen zur Belieferung landwirtschaft- licher Verbraucher gewährt: Rabattsätze vom 1. Januar 1911 bis 31. Juli 1914 für landwirtschaftliche und industrielle Bezüge), M für 100 dz eff. 1 ahresabnahme von dz Reinkali PP. Salzsorte 1 bis 500 501 is 2000 2001 bis 925 000 über 25 000 über 50 000 Carnallit Kainit Düngesalz 20—22 % # 80—82 % ; 40—42 % 3s— 5,— 8, | 12. 1v, 6,— 7,50 8,50 4— | 11,— 12— | 14,— | 16,— — | 20,— 22,— 25— 27— 80,— M für 100 dz Reinkali Salzsorte Chlorkalium auf 80 % KC1 red. Gewicht Schwefels. Kali auf 90% K, SO, red. Gewicht Schwefels. Kalimagnesia auf 48% K, SO, red. Gewicht Bei Jahresabnahme von dz Reinkali 500 5000 his bis 4999 | 12000 20,— | 40,— 60,— 70,— | 90,— | 110,— | 180,— ı 80,— | 80,— 180,— 10,— | 20,— | 830,— | 40,— | 40,— Bei dem Vergleich der Rabattsätze der Vorkriegsjahre mit den gegenwärtig geltenden Rabattsätzen ist zu beachten, daß in der Vor- kriegszeit der Anteil des Kaliabsatzes, der zu den Sätzen der höchsten Rabattstufe abgegeben wurde, kleiner war als in der Gegenwart. Die vorstehend erwähnte Bestimmung des Kaliwirteschaftegesetzes hat zur Folge gehabt, daß zahlreiche Abnehmer des Deutschen Kalisyndikats von dem ihnen gesetzlich zustehenden Recht des Zusammenschlusses zur Erlangung des höchsten Vergütungssatzes Gebrauch gemacht haben. Auch die Grundsätze für die Bemessung der Rabatte haben sich wesent. lich geändert. Sie werden heute wie in der Vorkriegszeit auf den Doppel- zentner eff, abgenommene Salze berechnet. Während jedoch damals die Staffelung der Rabatte bei den einzelnen Salzsorten etwa in der Weise arfolgte, daß je Doppelzentner Reinkali der Rabatt gleich blieb, ist die 1% Bei Bezahlung der Fakturen vom 1. bis zum 15. eines jeden Monats bis zum 1. des nächsten Monats und der Fakturen vom 16. bis Ende eines jeden Monats bis zum 15, des nächsten Monats wurde ein Kassaskonto von 11, % auf den Bruttopreis der Waren (ohne Frachtzuschlag und Überführungsgebühr) gewährt. 37