lagen erhebliche Unkosten verursachte, die bei der allgemeinen Kapital- knappheit nur durch Aufnahme von Anleihen und Bankschulden gedeckt werden konnten. ; Zu Beginn des Jahres 1925 beantragte daher das Kalisyndikat unter Einreichung umfangreicher Unterlagen eine Preiserhöhung, über die in mehreren Sitzungen des Reichskalirats verhandelt wurde. Hier- bei vertraten das Kalisyndikat und die Werksbesitzer den Standpunkt, daß bei den meisten Werken die Gestehungskosten nicht mehr in Ein- klang mit den geltenden Preisen ständen. Durch die neuen Lohnauf- besserungen, die in dieser Zeit zwischen den Tarifverbänden vereinbart wurden, mußten sich ihrer Ansicht nach die Betriebsverhältnisse dieser Anlagen noch weiter verschlechtern. Eine große Zahl der Werke sähe sich daher, wenn die vom Kalisyndikat beantragte Preiserhöhung nicht bewilligt werde, gezwungen, den Betrieb einzustellen und die Arbeiter zu entlassen. Da die Stillegungsaktion bereits in großem Umfange durchgeführt war, handelte es sich im allgemeinen um Kaliwerke, deren Betrieb bisher noch als wirtschaftlich und leistungsfähig angesehen worden war. Auch die Kaliprüfungsstelle warnte davor, die Betriebs- einstellungen in dem bisherigen beschleunigten Tempo durchzuführen, um zu große volkswirtschaftliche Nachteile zu vermeiden. Bereits jetzt war es nicht immer möglich gewesen, die entlassenen Arbeiter in anderen [ndustriezweigen unterzubringen oder sie in andere Industriegegenden zu verpflanzen. Die Zahl der Arbeitslosen hatte daher in den Industrie- bezirken, die von der Stillegung am meisten betroffen wurden, erheblich zugenommen, Durch eine angemessene Preiserhöhung würde der Kali- industrie Gelegenheit gegeben werden, die Auswahl der etwa für eine Stillegung noch in Betracht kommenden Anlagen mit Ruhe und Sorgfalt vorzunehmen, so daß die bei jeder Stillegung auftretenden Nachteile nach Möglichkeit ausgeglichen werden könnten, Aus diesen Gründen beschloß der Reichskalirat am 24. März 1925 gegen die 4 Stimmen der Vertreter der Landwirtschaft eine, wenn auch nicht erhebliche Erhöhung der Inlandhöchstpreise, indem mit Wirkung vom 16. April 1925 folgende Neufestsetzung getroffen wurde: Salzsorte Carnallit 9—12% Rohsalze 12—15 „ Düngesalze 18—22 5 28—82 » . 38—42 „ Chlorkalium 50—60 »” über 60 ”„ Schwefels. Kali » 42, . Kalimagnesia Ende 1918 Do. 8,50 10,— An + ‚4,50 5,50 — — LT Am Am 1.1. 1924 16. 4. 1928 Pie. | Pfe. 6,89 8,17 11,25 14,50 15,75 | 27,— 29,— 31,25 28,85 7,56 8,97 12,24 15,64 16,68 »7,— 29,— 31,25 28,85 | Steigerung bzw. Minderung am 16. 4. 1925 gegenüber 1918 [1.1.1024 % 2% — 11,06 - 10,30 — 12,57 - 7,86 7,61 10,71 6,94 +9,72 tr 9,79 + 8,80 7,86 +. 5,90