tober 1925 sei dem Herrn Reichswirtschaftsminister mitgeteilt worden, daß das Mißverhältnis zwischen den Brutto- und Nettopreisen sich so vergrößert habe, daß die Kaliindustrie an einer Preiserhöhung nicht vorbeikomme, Anträge aber noch zurückstellen wolle, um das Ergebnis der von der Reichsregierung eingeleiteten allgemeinen Preissenkungs- aktion auf dem Warenmarkt abzuwarten. Da jedoch durch diese Maß- nahme nur erreicht worden sei, daß die Warenpreise und Löhne in Deutschland nicht weiter zugenommen hätten, seien die Verhältnisse für die Kaliindustrie nicht besser geworden. Es müsse deshalb nun- mehr an eine Erhöhung der Preise in dem vorgeschlagenen Umfange herangetreten werden. Gegen diesen Vorschlag wandten eich die Vertreter der Landwirt- schaft im Reichskalirat. Sie erklärten, daß die Abnehmer nicht in der Lage seien, einer Kalipreiserhöhung zuzustimmen. Sie hätten auch die Überzeugung, daß eine Preiserhöhung der Kaliindustrie den erwarteten Vorteil nicht bringen würde, weil die im Interesse der Ermäßigung der Gestehungskosten wünschenswerte Absatzsteigerung hierdurch in Frage gestellt würde. Die Arbeitnehmer erhoben ebenfalls Widerspruch, da sie die Frage der Gestehungskosten der Werke noch nicht für genügend geklärt ansahen.. Von den Vertretern des Kalihandels wurde dagegen ein Vermittlungsvorschlag gemacht, indem beantragt wurde, eine durch- schnittliche Preiserhöhung um 12% vorzunehmen und später, wenn das Ergebnis der Ernte zu übersehen wäre, dem Kalisyndikat die weiter- beantragten 6% in einer erneuten Verhandlung zu bewilligen. Über diesen Antrag wurde in der Sitzung am 11. August 1926 abgestimmt. Es ergab sich dabei bei 4 Stimmenthaltungen eine Stimmenmehrheit von 13 gegen 9 Stimmen. Der Vermittlungsantrag. war daher vom Reichskalirat angenommen. Gegen den Beschluß wurde jedoch von dem Here Reichswirtschaftsminister auf Grund des $ 91 der Durch- führungsvorschriften vom 18. Juli 1919 Einspruch erhoben. Er kam daher nicht zur Durchführung. Unmittelbar nach dieser Sitzung des Reichskalirats veranlaßte der Herr Reichswirtschaftsminister durch die Preisprüfungssetelle des Reichs- wirtschaftsministeriums bei zahlreichen Kaliwerken eingehende Unter- suchungen über ihre Selbstkosten. Sie führten dazu, daß der Herr Reichswirtschaftsminister den bisherigen Widerstand gegen eine Preis- erhöhung aufgab. Es wurde daher vom Reichskalirat über den in- zwischen erneuerten Preiserhöhungsantrag des Syndikates in einer Sitzung. am 22, Dezember 1926 beraten. Hierbei wurde mit den Ver- tretern der Landwirtschaft, der Industrie und des Handels eine Eini- gung über die neuen Preise für die einzelnen Salzsorten erzielt. Die neuen Preise bedeuteten eine Erhöhung des bisherigen Preisniveaus um durchschnittlich 9,5%. Die Annahme dieser Preise durch den Reichskalirat erfolgte einstimmig, wobei sich die Vertreter der Arbeiter und Angestellten der Stimme enthielten. Die Neufestsetzung der Preise erfolgte mit Wirkung vom 23. Dezember 1926 ab. Der Unter- schied gegenüber den bisherigen Höchstpreisen ergibt eich aus nach- folgender Übersicht: U