erstattet; von seiner Veröffentlichung wird abgesehen, da der Inhalt lediglich die Berufungssachen einzelner Werke und die Entscheidungen der Stelle wiedergibt, die nicht von öffentlichem Interesse sind. Die Landwirtschaftlich-technische Kalistelle wurde auf Grund der Vorschriften zur Durchführung des Gesetzes über die Regelung der Kaliwirtschaft vom 18. Juli 1919) in der Sitzung des Reichskalirats am 21. Oktober 1919 gebildet und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zusammengesetzt. Auch die Bestreitung ihrer Aufwendungen erfolgte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Betreffs der Verwendung der Kalipropagandamittel sind noch die alten „Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes über den Absatz von Kalisalzen“ vom 28. Juni 1911°) in sinngemäßer Anpassung an die Durchführungsvorschriften vom 18. Juli 1919 und die Verfahrensvor- schriften vom 27. Januar 1922°) maßgebend. Danach werden Beihilfen aus den Kalipropagandamitteln bewilligt „für Düngungsversuche, für wissenschaftliche Untersuchungen und Versuche, sowie für Veranstal- tungen, die geeignet sind, die landwirtschaftliche Bevölkerung in faß- licher und anschaulicher Weise mit den Ergebnissen der Versuche und Untersuchungen im Interesse der Hebung des Kaliabsatzes bekanntzu- machen“, Diese Maßnahmen müssen geeignet sein, den Landwirt über lie Bedeutung des Kalis für das Pflanzenwachstum und den Nutzen der Kalidüngung entsprechend zu unterrichten. „Für Maßnahmen, die lediglich eine Anpreisung der Kalisalze und ihrer Wirkungen bezwecken, werden keine Vergütungen gewährt.“ „Die Vergütung kann jedem ge- währt werden, der selbst über hinreichende Kenntnisse oder über ent- sprechend vorgebildete Hilfskräfte verfügt, um planmäßig Arbeiten der bezeichneten Art ausführen zu können.“ Die mit Hilfe der Kalipropagandamittel durchgeführten Maß- nahmen bezwecken die wissenschaftliche Erforschung der das Kali und seine Bedeutung für das pflanzliche, tierische und menschliche Leben betreffenden Fragen — wissenschaftliche Aufgaben, und die Vermittlung der Forschungsergebnisse an die praktische Landwirtschaft zwecke ent- sprechender Verwendung der Kalisalze — praktisch-propagandistische Aufgaben. Im einzelnen sind dabei Versuchstätigkeit (wissenschaftliche Ver- suche und Untersuchungen über die Kalisalze und die Art und Weise Ihrer Wirkung und zweckmäßigsten Verwendung und Demonstrations- versuche) und literarische Tätigkeit (wissenschaftliche Abhandlungen und Berichte über durchgeführte Kalidüngungsversuche und wissen- schaftliche Untersuchungen, volkstümlich gehaltene Druckschriften, Flugblätter, Artikel usw. einschließlich Vorträge, Auskünfte, Lichtbild. vorführungen und sonstige Belehrungen über Kalidüngungsfragen) zu unterscheiden. Für die Durchführung der Propaganda kommen hauptsächlich bei wissenschaftlichen Arbeiten die landwirtschaftlichen und agrikultur- ‘) R.G.BlL, S. 663. ‘) R.G. Bl, S. 256. ‘) R.G. BL, S. 208.