seinerseits die Wechsel der Reichsbank zum Diskont einreichte. Der allergrößte Teil des Wechselverkehrs hat sich seit 1924 in dieser Form vollzogen. Ein kleiner Teil der Wechsel trägt nicht die Unterschrift des letzten Abnehmers, des Landwirts, sondern die Unterschrift des Händlers, nämlich dann, wenn es sich um Lagerware handelt oder um Ware, die nicht waggonweise an den Landwirt geht, sondern im kleinen von dem Händler weiterverkauft wird. , In diesem Falle zieht der lie- fernde Großhändler auf den Kleinhändler bzw. die Hauptgenossenschaft auf die Genossenschaft. Seit dem Jahre 1926 ist das liefernde Kali- werk in der Regel aus diesem Wechselverkehr ausgeschieden, weil seit Mitte 1926 die Rechnungen nicht mehr von dem liefernden Kaliwerk, sondern direkt vom Deutschen Kalisyndikat ausgestellt werden. Die Wechsel sind im allgemeinen Dreimonatswechsel, jedoch haben wir im Frühjahr, der Hauptdüngungsperiode für die deutsche Landwirtschaft, dieser mit Zustimmung der Reichsbank eine Prolongationsmöglichkeit des Dreimonatswechsels in der Weise eingeräumt, daß die Wechsel höchstens zweimal prolongiert werden konnten. Der äußerste Zahlungs- termin war im allgemeinen der November des betreffenden Jahres. Ferner haben wir in manchen Jahren die Wechselzinsen und -spesen zanz oder zum Teil selbst getragen. Als Zinssatz ist, soweit die Ab- ıehmer die Wechselzinsen selbst zu tragen hatten, niemals über den jeweiligen Reichsbanksatz hinausgegangen. Den Wechselkredit haben die landwirtschaftlichen Körperschaften meist stärker benutzt als die freien Händler. Es erklärt sich dies daraus, daß die beim Handel einlaufenden Landwirtswechsel von diesen vielfach den Provinzbanken, mit denen sie arbeiten, zum Diskont ein- zereicht werden‘ — eine Transaktion, die sich auch zu gewissen Zeiten deshalb lohnt, weil wir, um die Abnehmer nicht zur Ausnutzung des Wechselkredits zu stark anzureizen, eine nicht unerhebliche Barzah- lungsvergütung einräumen. Auch aus dem Wechselverkehr sind uns bisher nennenswerte Ausfälle nicht entstanden. Wir haben allerdings manchem Abnehmer gegenüber die Wechsel auch nach zweimaliger Pro- longierung ganz oder zum Teil noch weiter prolongieren müssen. Wir sind auch der Ansicht, daß auf absehbare Zeit es nicht möglich sein wird, wieder zu dem System der ausschließlichen Barzahlung zurück- zukehren, so erwünscht es aus den verschiedensten Gründen wäre, wenn die deutsche Landwirtschaft auf den Wechsel zur Finanzierung ihrer Bezüge nicht mehr zurückzugreifen brauchte, Die Mengenrabatte mußten mit Rücksicht auf die in den letzten Jahren mit den Kaligeschäften verknüpften gesteigerten Risiken erhöht werden, haben aber inzwischen wieder einen Abbau erfahren. In ihrem grundlegenden Aufbau ist die Rabattskala nicht geändert worden, d. h. die Staffelung der Rabatte richtet sich auch heute noch nach den Mengen K,O, die innerhalb eines Jahres abgenommen werden. Die Rabatte der fünften Stufe, die lediglich für die drei Spitzenorgani- sationen in Frage kommen, sind in der Preisliste‘) nicht enthalten, ze betragen ı) Siehe S. 116. 097