tungen und der Familienkalender. Geeignete Anlässe, wie beispiels- weise die jährlich stattfindende D. L. G.-Ausstellung, werden zur Ent- faltung einer ganz besonders ausgedehnten Propaganda benutzt. Die Gestaltung der Eisenbahntarife für Kali und die Frachtberechnung. ' Gestaltung der Eisenbahn-Gütertarife für Kali a) vor dem Kriege, Vom 15. Januar 1894 bis zum 31. August 1919 tarifierten rohe Kali- salze (Carnallit, Kainit, Hartsalz), Kalidüngesalze bis 42% Rein- gehalt, schwefelsaure Kalimagnesia und Kieserit, wenn sie zum Düngen oder zur Herstellung von Düngemitteln Verwendung fanden, im Deut- schen Eisenbahngütertarif zum Ausnahmetarif 3 (Kalitarif). Dieser Ausnahmetarif war gebildet durch Einrechnung: einer Abfertigungs- gebühr von 7 Pfg. für 100 kg und einer Streckenfahrt für einen Tonnen- kilometer von 2,2 Pfg. für die ersten 200 km unter Anstoß von 1,8 Pfg. pro Tonnenkilometer für 201 bis 350 km und 1 Pfg. pro Tonnenkilometer für Entfernungen über 350 km. In gewissen Fällen wurde dieser Tarif ermäßigt. Sendungen der vorerwähnten Salzsorten zu gewerblichen oder zu Badezwecken tarifierten nach dem Spezialtarif III (ohne Abzug). Nach dem gleichen Tarif wurden auch Chlorkalium und schwefelsaures Kali verfrachtet. Der Spezialtarif III setzte sich zusammen aus einer Ab- fertigungsgebühr, die für Entfernungen bis 50 km 6 Pfg., von 51 bis 100 km 9 Pfg. und über 100 km 12 Pfg. für 100 kg betrug, und aus einer Streckenfracht für ein Tonnenkilometer von 2,6 Pfg. für die ersten 100 km unter Anstoß von 2,2 Pfg. pro Tonnenkilometer für die Entfer- nungen über 100 km. Frachtermäßigungen ähnlich denjenigen für Kaliroh- und Kalidüngesalze gab es vor dem Kriege für Chlorkalium and schwefelsaures Kali nicht. Für die Ausfuhr bestand — abgesehen von der vorerwähnten Frachtermäßigung für Österreich-Ungarn und außer dem für Güter aller Art gültigen Ausnahmetarife S41 für die Unterweserhäfen — auf den deutschen Eisenbahnen keine Frachtbegün- stigung für Kalisalze. Vom 1. September 1919 bis 1. August 1927 wurden die Frachten für Kalisalze mehrfach geändert. Die Änderungen beruhten zum Teil auf der Inflation, zum Teil auf den Neuregelungen des Normalgüter- tarifes vom 1. Dezember 1920 und 1. August 1927 sowie auf der Ein- führung von Ausnahmetarifen für Düngemittel. b) Gegenwärtig. Es tarifieren. jetzt im Deutschen Eisenbahngütertarif (Teil IB vom |. April 1928) schwefelsaures Kali nach Klasse D, Chlorkalium nach Klasse F und rohe Kalisalze (Carnallit, Kainit, Hartsalze), Kalidünge- 3alze bis 42%. sowie schwefelsaure Kalimagnesia nach Klasse G. Be- rechnet sind die Frachtsätze dieser Klassen — einechließlich 7 % Ver- kehrssteuer — nach folgenden Einheitssätzen: vv at