schwierig. Das Vorkommen im Elsaß ist außerordentlich umfangreich. Vor dem Kriege bestanden dort 13 Werke. Sachverständiger Korte: Ich glaube, es ist seitdem nur ein neuer Schacht niedergebracht. Im allgemeinen sind die Franzosen auf dem Wege, die Industrie immer mehr und mehr zu vervollkommnen. Dabei soll der Staat die Kaliindustrie durch besondere Frachtvorteile und durch Subventionen sehr begünstigt haben. Sachverständiger Gabriel: Die Eisenbahn räumt den französi- schen Werken bedeutende Frachtermäßigungen ein. Teilweise wurden auch die Schiffe seinerzeit, nachdem sie auf dem Rhein beschlagnahmt und in französischen Besitz übergegangen waren, leer gratis bis nach Straßburg wieder hochgeschleppt. Die französische Fracht ist nach Antwerpen und Rotterdam wesentlich günstiger als die deutsche, weil den Werken alle möglichen Erleichterungen gewährt werden. Sachverständiger Hofer: Von der französischen Kaliproduktion entfallen heute etwa zwei Drittel auf die staatlichen Gruben und ein Drittel auf die Gruppe Sainte Therese. Im ersten Halbjahr 1927 betrug die Produktion der staatlichen Gruben 800 000 t Rohsalz, die der Gruppe Sainte Therese 357 500 t. Bei den staatlichen Gruben besitzt von den insgesamt 10 000 Kuxen: der französische Staat ; 8333 mit 82,5 % Ertragsanteil, die drei elsäss.-lothr. Departements 1002 , 11,0 ,, 5 und die Privatbesitzer 645 „ 65 „ Durch das neue französische Kaligesetz ist ein Absatzmonopol für die Societ& Commerciale Pottasses d’Alsace, also die gemeinsame fran- zösische Verkaufsorganisation, geschaffen worden. Auch für neue Gruben besteht ein Pflichtbeitritt zu dem Verkaufssyndikat. Die Quoten werden alle zwei Jahre durch den Minister der öffentlichen Arbeiten festgelegt. Desgleichen hat die Regierung das Recht, die Inlandspreise festzusetzen. Sachverständiger Prentzel: Das Werk Sainte Therese ist heute nur vertraglich gebunden und könnte eventuell als Außenseiter den Staatswerken schaden. Dies auszuschließen. ist wohl einer der Gründe für das Gesetz. Sachverständiger Albrecht: In dem neuen Gesetz scheint mir hauptsächlich die Tendenz hervorzutreten, daß man dadurch unter allen Umständen ein Zwangssyndikat schaffen wollte, damit, wenn neue Werke antständen, dieselben fest zusammengefügt werden. Sachverständiger Gabriel: Für die Entwicklung des Auslands- absatzes der deutschen Kaliindustrie ist das Zustandekommen des deutsch-französischen Kalivertrages von außerordentlicher Bedeutung gewesen. Wir haben den Vertrag mit Paris abgeschlossen, in dem von dem gesamten Export 70% dem Deutschen Kalisyndikat und 30 % der Societe in Mülhausen zufallen. Dabei ist in dem Vertrage gleich be- rücksichtigt worden, daß auf einer Basis von 500 000 t gewisse Diffe- renzen bestehen, so daß die Verteilung in einzelnen Ländern anders als 70 und 30 erfolgen kann. Bei der Festsetzung der Beteiligung hat man 56