sind, daß damit Großhandel und Kleinhandel finanziert werden und ihre Spesen decken können, Diese Rabatte haben im Jahre 1927 im Inlande 111% Mill. RM. betragen, 1926 nicht ganz 10 Mill. RM., da. der Absatz geringer war; sie machen heute etwa 9% des Gesetzpreises aus, waren aber zeitweise schon auf 10% bis 11 % hinaufgegangen. Wir haben natürlich ein Interesse daran, daß diese Kosten nicht zu hoch werden, weil sonst unsere Erlöse zu sehr vermindert werden. Ich möchte glauben, daß der jetzige Zustand eine erträgliche mittlere Linie für beide Teile, Syndikat und Handel, bedeutet. Wir haben einen festen Markt- satz für den Doppelwaggon. Das Rabattsystem erklärt sich historisch. Man hat früher nach Wagen gerechnet, weil wagenweise verkauft wurde. Der Händler mußte an Rabatt an dem Wagen Kainit oder 40er Kali- düngesalz einen gewissen Markbetrag verdienen, um auf seine Kosten zu kommen. Infolge der steigenden Unkosten des Handels mußten diese Markbeträge wiederholt in die Höhe gesetzt werden. . Die Rabatte sind so gestuft, daß sie für Carnallit und .Kainit relativ zurückgeblieben sind, während sie gegenüber der Vorkriegszeit für die höherprozentigen Salze stärker gestiegen sind. Im Sommer, während der absatzstillen Zeit, geben wir auch Sonderrabatte, um Land- wirte und Händler, die Geld haben oder ihre Lager auffüllen wollen, zum vorzeitigen Bezug zu veranlassen. Am höchsten sind die Zuschläge im Mai und gehen langsam herab bis Ende Juli, weil dann das normale Herbstgeschäft wieder einsetzt. Wir haben die Erfahrung gemacht, daß der Handel, wenn er im Sommer seine Lager wieder aufgefüllt hat, selbst mehr Propaganda macht, um abzusetzen. Vergütungen für Untergehalt kommen nur ausnahmsweise vor. Sachverständiger Hofer: Die Rabatte, die das Kalisyndikat den Abnehmern gewährt, sind gegenüber der Vorkriegszeit erheblich erhöht. Bei Verhandlungen der Kaliprüfungsstelle im Dezember 1925 wurden Rabatte von etwa 7% im Jahre 1913 und 17% jetzt genannt. Die Erhöhung ist angeblich mit Rücksicht auf die in den Nachkriegsjahren mit dem Kaligeschäft verknüpften gesteigerten Risiken vollzogen. Die Rabatte der fünften Stufe, die für die drei Spitzenorganisationen: Land- wirtschaftliche Düngerbezugsgesellschaft, Düngerhandel G. m. b. H., Deutsches Kalikontor G.m.b.H., in Frage kommen, sind mehr als doppelt so hoch wie die Rabatte der ersten Stufe. Die genannten drei Düngerorganisationen nehmen etwa 82% des gesamten deutschen Düngerabsatzes auf. Die Rabattsätze im Kalihandel liegen bedeutend über denen des Stickstoffsyndikats, das nur einen Rabatt von 4% auf seine Syndikatspreise gibt. Sachverständiger Gabriel: Auch im Auslande geben wir im Sommer in einigen Ländern Rabatte. Wir haben: in den Ländern, wo wir Rabatte eingeführt haben, in fast jedem Jahr eine Steigerung des Absatzes feststellen können. Die Rabattgewährung hängt ab von der wirtschaftlichen Lage der betr. Absatzländer. Der Entschluß ist aber von Fall zu Fall zu treffen. Jedes Land ist besonders zu behandeln e) Zahlungsbedingungen. Sachverständiger Prentzel: Die Vergütungen, die nicht unmittelbar im Rabatt enthalten sind, wie Kreditgewährungen u. 3., 163