Auf den. Tagesordnungen der ‚Sitzungen des Reichskalirates stehen in der Regel “immer ‚nur an*sich.sehr nebensächliche und gleichgültige Dinge; es handelt sich meist z.B. um Ersatzwahlen von ausgeschie- denen Vertretern oder Stellvertretern oder kleine Fragen, die das Kali- wirtschaftegesetz betreffen, Niemals aber ist es im Reichskalirat üblich gewesen, daß in den Sitzungen auch ein Vortrag über die Lage der Kali- industrie, über die innere Struktur, über Rationalisierung und ihre Aus- wirkungen auf die Produktion usw, gehalten würde. Dasselbe Verhält- nis ist im Aufsichtsrat des Kalisyndikats. Die Tagesordnung des Reichs- kalisyndikate lautet: Der Absatz im Inlande, die Absatzmengen in den übrigen europäischen Ländern, die Absatzmengen nach Übersee, und einige sonstige kleine geschäftliche Dinge. Über Preisgestaltung, über Preisbedingungen und andere interne Fragen im Aufsichtsrat des Kali- syndikats wird überhaupt nicht geredet. Die Sitzungen dauern deshalb in der Regel eine halbe Stunde, höchstens eine Stunde. Ich weiß nicht, ob nicht durch eine Änderung des Gesetzes andere Verhältnisse herbei- geführt werden müssen. Jedenfalls haben die Arbeitnehmervertreter heute keinen Überblick mehr, und dieser Überblick fehlt auch den Ver- brauchern, den Vertretern der Landwirtschaft, die dem Reichskalirat und dem Aufsichtsrat des Kalisyndikats angehören. Daher ist ein Mit- reden und Mitbestimmen über die Preisgestaltung der Kaliproduktion sehr schwer, ein Zustand, der meiner Ansicht nach auf die Dauer uner- träglich ist. ce) Abteufverbot und Neueinschätzung. Neu: Das Abteufverbot läuft am Ende dieses Jahres ab. Wenn diese Bestimmung nicht verlängert werden würde, könnte man doch versuchen, durch sehr niedrige Preise den Absatz ungemein auszuweiten, so daß.durch Abteufen neuer Schächte oder durch. ‚gesteigerte Ausdeh- nung vorhandener. Schachtanlagen- eine neue Expansion in der Kali- industrie” eintreten würde. Damit.wäre aber die Bewegung, die sich seit der Lockerung der gesetzlichen Bestimmungen, seit den Zeiten der Sogialisierungskommission, vollzogen hat, in gewissem Umfange wieder redressiert. Waldeck: Die Frage der Verlängerung des Abteufverbots ist für die Preisgestaltung gleichgültig. Denn jeder, der neu abteuft, muß auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen seine Produktion doch durch dag Syndikat verkaufen, kann also keine eigene Preispolitik treiben. Sachverständiger Karau: Nachdem die Rationalisierung eben durchgeführt ist und jetzt erst anfängt sich auszuwirken, wäre es ein Fehler, : dieses Verbot aufzuheben und dadurch die Möglichkeit zu schaffen, wieder neue Produktionsstätten entstehen zu lassen und neue Schächte in die Welt zu setzen. Ich könnte mir sehr wohl vorstellen, daß man im Interesse der Aufrechterhaltung und Vertiefung und ver- stärkten Auswirkung der Rationalisierung das Abteufverbot zum min- desten verlängert. Sollten wieder neue Schächte beliebig gebaut werden können, 80 ist es nicht ausgeschlossen, daß man der Vorteile und Ge- winne, die jetzt in weitestem Maße durch Rationalisierung und Still- 53