MN. Langfristige Auslandskredite oder Beteiligungen? 9] lich rentable, sichere Erträge bringende Neuanlagen ver- wendet werden, wozu der Bau von Wohnungen, Ver- waltungsgebäuden und in der Regel auch der Ankauf von Grundstücken nicht gehören. Erst recht natürlich nicht die Ausgaben für sonstige Verwaltungs-, Wohl- fahrts- und dergleichen Zwecke. Wenn das streng be- rücksichtist wird — dafür hätten das Reich und die Länder zu sorgen, für die natürlich das gleiche gilt —, würde sich die ausländische Kapitalbeschaffung öffent- licher Körperschaften in ziemlich engen Grenzen halten. Man könnte sie etwa in der Weise beschränken, daß man sie nur zuläßt für Betriebe, in denen das aus dem Ausland fließende Kapital selbst verwendet werden soll; oder für eine Erweiterung der öffentlichen Unter- nehmungen, an denen man das Ausland beteiligt. Damit wird vorgebeugt,‘ daß öffentliche Körperschaften den Verkauf von Substanz ans Ausland für ihre sonstigen nicht wirklich ertragbringenden Zwecke vornehmen oder sar zur Weiterführung einer kostspieligen Verwaltung benutzen. Der übermäßige Optimismus — auf deutsch gesagt Leichtsinn —, dem viele öffentliche Verwaltungen in Deutschland auf dem Rücken der Steuerzahler fröhnen, muß aufhören. Wer gewohnt ist, überall im Wirtschaftsleben auf die entscheidenden psychologi- schen Momente zu achten, die die heutige „Güterlehre“ mit ihrer „funktionellen Betrachtungsweise‘“ ignoriert, der erkennt leicht, daß jener Verwaltungsoptimismus eine Folge des Beamtentums ist, der Tatsache, daß die Beamten mit festem Gehalt und Pensionsberechtigung sich in die Nöte und Schwierigkeiten der freien Wirt- schaft gar nicht hineindenken können, die die Geld- erträge zu erwerben hat, über die die öffentlichen Wirt- schaften so leicht durch Steuern verfügen. Äber auch die heutige Wirtschaftslehre mit ihrer Vernachlässigung der Gelderträge als Agens und Richtschnur allen Tauschver- kehrs ist dabei mitschuldig. Gegen diese Einstellung des Beamtentums zum Wirtschaftsleben ist deshalb so