I. Der Youngplan und die Mobilisierung. 111 Sachverständigen, die aus politischen Gründen noch ver- handeln, wo die wirtschaftliche Vernunft sagen müßte: Die Übernahme solcher Leistungen ist ausgeschlossen, Diesen Gedanken hätten die deutschen Sachversfän- digen bei den Pariser Verhandlungen zugrunde legen sollen, statt sich einfach wieder beliebige Zahlen dik- tieren zu lassen. In dem Umfang solcher Mobili- sierungen hätte Deufschland wohl auch die Kriegs- schulden der Alliierten an Amerika übernehmen können. Das aber ohne wirtschaftliche Gegenleistungen zu tun, ist nur aus politischen Gründen verständlich. Weshalb die Franzosen auf die Mobilisierung der Re- parationsleistungen so großen Wert legen, ist übrigens auch nur politisch verständlich. Sie fürchten wegen der Unerfüllbarkeit der Leistungen doch schließlich schlechter wegzukommen, wenn die Schuld eine politi- sche bleibt. Aber ins Inland transferiert, müßten die deutschen Zahlungen ebenso wirken wie die französische Kriegsentschädigung von 1871 in Deutschland, Sie würden eine künstliche Hochkonjunktur schaffen, die wahrscheinlich noch mehr als seinerzeit in Deutsch- land eine börsenmäßige Überspekulation ‚bedeuten würde. Für den Abbau der großen französischen schwe- benden Schulden kommt eine Mobilisierung der deut- schen Zahlungen nur wenig in Betracht, und so bleibt als Hauptzweck wohl die Ersetzung der französischen Verpflichtungen an Amerika durch deutsche. Es ist aber meines Erachtens ganz ausgeschlossen, daß das internationale Kapitalistenpublikum auf einmal einen größeren Betrag von Milliarden deutscher Re- parationsfonds übernimmt, und erst recht, daß solche Finanzoperation mehrfach wiederholt werden könnte. Es wäre wohl zweckmäßig und vorsichtig gewesen, in dem Haager Vertrag eine Bestimmung aufzunehmen, daß jede weitere Mobilisierung von Annuitäten zu unterbleiben hat, solange eine der früheren Emissionen unter den Emissionskurs gesunken isf,