7 anlagen nicht mit Hydranten ausgestattet sind. Zur Wasserbeschaffung für Feuerlöschzwecke sind vorhanden: Nur Hydranten. . . 0.0.0.0... . „in Hydranten und größere natürliche Wasservorräte .. . . . . 0 Hydranten und Feuerweiher oder Wasserbehälter . * , . 0... 40% Hydranten, Feuerweiher oder Wasserbehälter und größere natürliche Wasservorräte . .0.0.0.000000000000000040) . 262 Nur Feuerweiher oder Wasserbehälter . . 0.0.0.0... 11520 Feuerweiher oder Wasserbehälter und größere natürliche Wasservorräte „ 1218 Nur größere natürliche Wasservorräte. . . . . . WR 4674 Unter den durch Wasserleitungen versorgten Orten befinden sich ferner 4599, die über keine besonderen Einrichtungen und keine natürlichen Wasservorräte für Feuer- löschzwecke verfügen; sie haben zusammen 42230 Wohngebäude bzw. Anwesen und 247894 Einwohner. Wie ist es nun mit der Wasserbeschaffung zur Feuerbekämpfung in den Orten ohne Wasserleitungen bestellt? Die Zahl dieser Ortschaften beträgt 15807, die Gesamt- zahl ihrer Wohngebäude bzw. Anwesen 177038 und ihrer Einwohner 983164. Mit dem Feuerschutz verhält es sich dort folgendermaßen: Orte ohne Wasserleitung !) mit Wasservorräten für Feuerlöschzwecke Feuerweiher, Wasser-| Feuerlöschbrunnen || Größere natürliche obehälter und -gruben u. 8. Wasservorräte mit.... mit.... Wohn- | Ein- | '] Wohn- | Ein-- Orte |gebauden B } Orte erden 7 bzw. Wwoh- bzw. wOon- Anwesen! nern Anwesen! nern ohne Wasservorräte °ür Feuerlöschzwecke Regierungs- bezirk ı Wohn- | Ein- ı Orte gebäuden nn bzZW. wOon- Anwesen! nern mit... ; Wohn- | Ein- Orte Ba at bzw. WOoN- lAnwesen| nern Oberbayern . 1888 107 2145 110 70 6 10 741 1967 65018] 18 11 268 4 4 | 635 3422 142 735 28 | 176 675! 4651 a7 371 1242| 6021 | 35176 Niederbayern. 11 004 1872 4894 605 66 948 ı 8258 23520, 3 180 63 928 12 988 7129| 5049 30025 1510| 7081 1 41777 Pfalz... . Oberpfalz . . 3 x 9298 .| 1060 129] 6764 33876| 269| 8422 43 361 1074 107 672 9206 68 1581 Mittelfranken . } 876 18604 96557 ; 89 2754 14247 Unterfranken . | 207 9880 , 53027 21 1245 | 6478 Schwaben . .| 211 5341 | 27895 692 8820 12 434 | 2221 827 1700 Staat 17143 380263 |448 8397| 87 1 706 | 9182 | 515 ı 12.108 | 67635|| 10 484 | 2512 ıl | 1 Von den Orten ohne Wasserleitung haben sonach 5130 keine Wasservorräte für Feuerlöschzwecke. Inwieweit bei den anderen Orten, welche nach ihren Angaben über Feuerweiher, Wasserbehälter, Wassergruben, Feuerbrunnen u. dgl. verfügen, den Anforde- rungen eines entsprechenden Feuerschutzes genügt wird, kann hier nicht beurteilt werden. Die Tabellen II und III geben weiteren Aufschluß über die Feuerschutzverhältnisse in den einzelnen kreisunmittelbaren Städten und Bezirksämtern. 596| 6340 38.6681 937| 6398 39 185 23 713 16 965 1) Die Schrägzahlen in den Spalten „Feuerweiher, Wasserbehälter und -gruben“ sowie „Feuer- löschbrunnen u. a.“ zeigen diejenigen Orte auf, welche außerdem noch über größere natürliche Wasser- vorräte wie Bäche, Flüsse, Kanäle, Seen usw. verfügen; in der Spalte „Größere natürliche Wasservorräte“ and diese Orte nicht mehr enthalten.