I. Kapitel. aus welchen ein zusammengesetzter Körper besteht, aufgehoben wird. Eine „Einheit“ kann aber nur deshalb zergliedert werden, weil ihr „Glieder“ zugehören, d. h. weil in ihr besondere Gegebene zusammen- gehören. „Zusammengehörigkeit“ zweier Vorhandenen liegt aber immer vor, wenn in der Welt mit dem einen „Etwas“ stets und überall, also „notwendig“ auch das andere „Etwas“ vorhanden ist, und zwar entweder im Zugleich oder im Nacheinander, im letzteren Falle derart, daß, wenn in einem besonderen Zeitpunkte das eine „Etwas“ vorhanden ist, im folgenden Zeitpunkte auch das andere „Etwas“ vorhanden ist. Jedes Vorhandene, das mit einem anderen Vorhandenen zusammen- gehört, findet sich mit dem ersten Vorhandenen in einer Einheit, der beide Vorhandene zugehören. Die Worte „Zusammengehörigkeit von Vorhandenen“ und „Zugehörigkeit von Vorhandenen zu einer Ein- heit“ haben also einen und denselben Sinn. „Zusammengehörigkeit“ ist besondere Beziehung, nicht Beziehung überhaupt. Es gehören durch- aus nicht die Bezogenen jeder Beziehung zusammen, wenn auch die Bezogenen jeder Beziehung zusammen sind. Zwei Körper mit eckiger Gestalt z. B. sind Bezogene einer „Gleichheitsbeziehung“, gehören aber durchaus nicht zusammen, da mit einem Körper eckiger Gestalt keines- wegs notwendig ein anderer Körper eckiger Gestalt vorhanden ist. Schon die Worte „in einer Beziehung zusammengehören“ deuten an, daß es sich nicht um echte Zusammengehörigkeit handelt. Mit solchen Worten kann nur gemeint sein, daß zwei Vorhandene zu- sammen gegeben sind, wenn eine Beziehung jener Vorhandenen ge- geben ist. Den Gegensatz zur „Zusammengehörigkeit“ bildet die „Aus- schließlichkeit“. Zwei „Etwasse“ schließen einander aus, wenn niemals und nirgends mit dem einen „Etwas“ das andere „Etwas“ vor- handen ist. Die Beziehung der „Ausschließlichkeit“ wird gewöhnlich durch die Worte „Un-“ und „Nicht“ bezeichnet. In der Welt finden wir nur vier Arten von Einheiten, nämlich erstens die Einheit von identischem Allgemeinen und besonderndem Allgemeinen in der Bestimmt- neit eines Einzelwesens, zweitens die Einheit von Bestimmtheiten in einem Einzelwesen-Augenblicke, drittens die Einheit von Augenblicken in einem Einzelwesen und viertens die Wirkenseinheit zweier Einzel- wesen, welche noch zu betrachten ist, Von diesen vier Einheiten sind die ersten beiden Einheiten Einheiten von Vorhandenen im Zugleich, deren jede selbst „Allgemeines“ darstellt, hingegen die letzten beiden Einheiten Einheiten von Vorhandenen im Nacheinander, deren jede selbst „Einziges“ darstellt. Fragen wir nun nach der „Wirkenseinheit“, so ergibt sich, daß sich in jeder Wirkenseinheit zwei Einzelwesen, aber drei Einzelwesen-Augenblicke finden, nämlich erstens der Augen- olick des ersten Einzelwesens, welcher die wirkende Bedingung darstellt oder welchem jenes Allgemeine zugehört, welches die wirkende