SB ul. Kapitel. ; als ein anderer diese Seele betreffender Wertgesamtzustand, wenn der eine Gesamtzustand Bedingungen für a) Gewinne stärkerer Lust oder (und) für b) Gewinne längerer Lust, oder (und) für c) mehr Gewinne von Lust enthält als der andere Gesamtzustand. Hingegen ist ein eine besondere Seele betreffender Wertgesamtzustand „schlechter“ als ein anderer diese Seele betreffender Wertgesamtzustand, wenn der eine Gesamtzustand Bedingungen für a) Gewinne schwächerer Lust oder (und) für b) Gewinne kürzerer Lust oder (und) für c) weniger Gewinne von Lust enthält als der andere Gesamtzustand. Bei Ver- gleichung zweier verschiedener, eine besondere Seele betreffender Wert- gesamtzustände können aber die drei angegebenen Vergleichsmaßstäbe, nämlich „Gewinne schwächerer — stärkerer Lust“, „Gewinne kürzerer — längerer Lust“ und „weniger — mehr Gewinne an Lust“ niemals einen unlösbaren Zweifel bedingen, und zwar deshalb nicht, weil stets das „stärkeren Lustgewinn Bedingende“ gegenüber dem „schwä- cheren, wenngleich längeren Lustgewinn Bedingenden“ und dem ‚mehr Gewinne schwächerer Lust Bedingenden“ den höheren Wert darstellt. Hat z. B. A. die Wahl, ob er für eine besondere Geldsumme antweder a) den berühmten Sänger X während einer Stunde hören >der b) ein gekauftes Buch mehrere Stunden lang lesen oder c) einen Ausflug machen und Lachs essen wolle, so fällt die Entscheidung, wenn die übrigen Folgen als gleichwertig gedacht sind, für das „Hören des Sängers X“, wenn A meint, daß dies für ihn Bedingung stärkerer Lust ist als „Buch lesen“ oder „Ausflug machen“ oder „Lachs essen“, bei welcher Wahl also der Umstand, daß im zweiten Falle eine längere Lust, im dritten Falle zwei verschiedene Lüste gewonnen würden, gar keine Rolle spielt. Nur in jenen Fällen, da jemand im Zweifel ist, welche von mehreren vorgestellten Betätigungen zum Gewinne stärkerer Lust führen würden, oder weiß, daß diese Lüste gleich stark wären, fällt die Entscheidung zugunsten des Gewinnes längerer Lust oder zugunsten der Gewinne von mehreren Lüsten. Steht aber zur Frage, ob „Gewinn längerer Lust Bedingendes“ oder „Gewinn mehrerer kürzerer Lüste Bedingendes“ der höhere Wert ist, so entscheidet wieder die Stärke der Lüste, so daß also das „Gewinn schwächerer längerer Lust Bedingende“ den geringeren Wert darstellt gegenüber dem „Gewinne mehrerer kürzerer Lüste Bedingenden“, wenn mindestens eine unter diesen mehreren kürzeren Lüsten „stärker“ wäre als erst- gedachte „längere“ Lust. Enthält aber etwa ein eine besondere Seele betreffender Wertgesamtzustand Z, eine Bedingung für den Gewinn der Lust IL, und eine Bedingung für den Gewinn der Lust L,, hingegen der jene Seele betreffende Wertgesamtzustand Z, eine Bedingung für den Gewinn der Lust L; und eine Bedingung für den Gewinn der Lust LA wobei die Lust L, schwächer wäre als die Lust L,, und die Lust