Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft. 37 jener Gedanke „irrig“ ist, unterscheidet sich die „Richtung des wollend Gewirkten“ von der „gewollten Richtung“, d. h. der Wollende wirkt dann auf Grund seines Wollens Anderes, als er wirken wollte, ‚Identisch begründete Richtungen tätigen Wirkens“ sind also entweder ‚Adentisch begründete Richtungen erfüllenden tätigen Wir- kens“ oder „identisch begründete Richtungen enttäuschenden tätigen Wirkens“. In einer Richtung der ersteren Art gehört ein besonderes identisches Wollen als erste identische wirkende Bedingung mit solcher identischer Wirkungsreihe zusammen, deren „Fall“ in jenem Wollen gewollt war, in einer Richtung der letzteren Art gehört ein besonderes identisches Wollen als erste identische wirkende Be- dingung mit anderer identischer Wirkungsreihe zusammen, als deren „Fall“ in jenem Wollen gewollt war. Jede „identisch begründete Richtung erfüllenden tätigen Wirkens“ ist nun eine „Richtlinie“ („Richtschnur“), und zwar eine „Richtlinie“ der Verwirklichung einer Besonder- heit jedes in ihr liegenden identischen Richtungsstückes. Mit dem Worte „Richtlinie“ wird also stets eine besondere „identisch degründete Wirkenszusammengehörigkeit“, ein sogenanntes „Wirkens- gesetz“, getroffen, und zwar eine solche identisch begründete Wirkens- zusammengehörigkeit, in welcher die erste identische wirkende Bedingung ein besonderes identisches Wollen abgibt. Statt des Wortes „Richt- linie“ wird meist das Wort „Norm“ gebraucht, das aber in verhängnis- voller Weise zweideutig ist, da es nicht. nur „Richtlinie“, sondern auch „Anspruch“ bezeichnet, wodurch auch — wie sich später er- geben wird — das Gegebene „Norm“ mit einem „Sollen“, statt mit einem „Müssen“ in Verbindung gelangt. Eine andere Bedeutung als das Wort „Richtlinie“ hat das Wort „Richtmaß“ („Maßstab“), welches eine „Richtlinie“ als Gewußtes eines Denkens bezeichnet, in welchem jene Richtlinie in Zugehörigkeit zu, bzw. in Sonderung von besonderem Geschehen gedacht, also jenes Geschehen an jener „Richtlinie“ „gemessen“ wird, Keineswegs darf aber etwa „Richtlinie“ als „Richtmaß“ bestimmt werden. Denn „Richtlinien“ bestehen, wie alle „identisch begründeten Wirkenszusammengehörigkeiten“, gleichgültig, ob sie gewußt sind oder nicht, gleichgültig, ob an ihnen Etwas „gemessen“ wird oder nicht, „Richtlinien“ werden bloß vom Wissen „entdeckt“ und „gefunden“, und es gibt zahllose „Richtlinien“, die noch ihrer „Entdeckung“ harren, auf welches Ziel die „technische Forschung“ gerichtet ist. Wie es also überhaupt „Subjektivismus“ ist, „identisch begründete Wirkenszusammen- gehörigkeiten“ (sogenannte „Wirkensgesetze“) als Gewußtes besonderen Denkens (oder gar Urteilens) zu bestimmen — „Gewußtes“ ist kein 3Sestimmungswort hinsichtlich dessen, das „gewußt“ ist! —, ist es auch „Subjektivismus“, „Richtlinien“ („Normen“) als Etwas zu bestimmen, woran Anderes gemessen wird. also als „Gewußtes‘“ besonderen Denkens.