i. Kapitel. Menschen bestimmt, nicht selten jene Wertungen entweder „übernimmt“ der auf „Wahrheit“ oder „Unwahrheit“ prüft, und nun selbst zu werten beginnt. „Beziehungswissenschaften“ sind ferner auch die „Richtlinien- Wissenschaften“, in welchen besondere identische Allgemeine als in „Richtlinien“ zusammengehörig bestimmt werden. „Richtlinien-Wissen- schaften“ sind daher besondere „Wirkenszusammengehörigkeitswissen- schaften“. Von den „Richtlinien-Wissenschaften“ unterscheiden sich wieder die „Richtmaßwissenschaften“, in welchen besondere „Richt- linien“ als „identisch begründete Wirkenszusammengehörigkeitsbezie- hungen“ in Zugehörigkeit zu, bzw. in Sonderung von besonderen durch Wollen bedingten Verkettungen von Wirkenseinheiten bestimmt, also jene Verkettungen von Wirkenseinheiten an jenen „Richtlinien“ „ge- nessen“ werden, weshalb wir auch von „richtmessenden Wissen- schaften“ sprechen können. In „richtmessenden Wissenschaften“ wird also bestimmt, ob eine besondere durch. Wollen bedingte Verkettung von Wirkenseinheiten den „Fall“ einer besonderen „Richtlinie“, d. h. einer besonderen „identisch begründeten Richtung erfüllenden tätigen Wirkens“ darstellt oder nicht, Als „richtmessende Wissenschaften“ werden häufig auch die sogenannten „dogmatischen Wissenschaften“ betrachtet. Das Wort „Dog ma“ bezeichnet ursprünglich nichts anderes als „Meinung“, „Glauben“ im Sinne von „Gemeintes“, „Ge glaubtes“. Indes wird heute das Wort „Dogma“ nicht überhaupt zur Bezeichnung von „Sinn“ ver- wendet, sondern nur zur Bezeichnung solchen Sinnes, welcher besonderer Seele lediglich durch Behauptung eines anderen Menschen, nicht aber durch eigenes auf Erkenntnis zielendes Tun (als Sinn besonderen Seeli- schens) zugehörig geworden ist. „Dogma“ nennen wir also jetzt das Gewußte jedes Wissens, welches besonderer Seele durch eine „Werbung“ anderer Seele ohne eigenes „Nachdenken“ zugehörig wurde, dessen Zu- gehörigkeit zu besonderer Seele also ausschließlich durch deren Glauben an einen anderer Seele zugehörigen Gedanken bedingt ist, welcher Sach- verhalt später als „Geltung“ näher bestimmt werden wird. Wo immer wir in der Welt ein „Dogma“ finden, finden wir auch eine „Autorität“, Als „Autorität“ bezeichnen wir aber eine Seele in besonderem Wirkens- zusammenhange, in welchem ihr ein Geltungs-Wollen als wirkende Be- dingung für die gewollte Geltung zugehört. Wir können deshalb statt des Wortes „Autorität“ das Wort „Gültig Werbender“, und statt des Wortes „Dogma“ das Wort „durch Ander-Werbung gewonnener Sinn“ gebrauchen. „Durch Ander-Werbung gewonnener Sinn“ ist, wie sich später zeigen wird, insbesondere entweder besonderer Glaube „Glauben-Dogma*“) oder besonderes eigenes Verhalten („Verhalten- Dogma“), „Dogma“ kann also nur „Beziehungsallgemeines als Sinn (Gewußtes)“ sein. Wenn nun überhaupt irgendeine „identische