a rn Grundwissenschaft und‘ Gesellschaftswissenschaft. 47 zugehören kann. Worte auf „schaft“, die Allgemeines bezeichnen, das einem KEinzelwesen zugehören kann, sind z. B. „Eigenschaft“ (= „Seelisches oder Körperliches, das als Bedingung mit besonderer Wirkung zusammengehört“), „Wissenschaft“ (= „Wissen, das als Wirkungsgewinn mit besonderer Betätigung als seiner wirkenden Be- dingung zusammengehört“), „Bereitschaft“ (= „besonderes Seelisches oder Körperliches, das als Wirkungsgewinn mit Vorbereitung als seiner wirkenden Bedingung zusammengehört“), „Botschaft“ (== „besondere Tätigkeit“), „Bürgschaft“ (= „besondere Lage“) usw. usw. Worte auf „schaft“, die hingegen Beziehungen, also Allgemeines, das nur mehreren Einzelwesen zugehören kann, bezeichnen, sind z. B. „Nach- barschaft“ (= „besondere räumliche Beziehung“), „Vaterschaft“ und „Mutterschaft“ (== „besondere Leiberbeziehung, die von seiten des wirkenden Leibes bezeichnet wird“), „Kindschaft“ (= „besondere Leiberbeziehung, die von seiten des gewirkten Leibes bezeichnet wird“), „Freundschaft“ und „Feindschaft“ (== „besondere Seelenbeziehung‘“), „Führerschaft“ und „Gefolgschaft“ (== „besondere Beziehung kraft je besonderen Tuns“), „Gemeinschaft“, „Gesellschaft“ u, a. Die Worte auf „schaft“, mit welchen besondere Beziehungen, die besonderen Einzel- wesen zugehören können, bezeichnet werden, treffen also durchweg solche Beziehungen, welche „besondere Mehrheiten von Einzelwesen bestim- mende Beziehungen“ sein können, und einige dieser Worte haben auch den Sinn angenommen, daß mit ihnen nicht bloß die eine besondere Mehrheit bestimmende Beziehung, sondern auch die durch solche Beziehung bestimmte Mehrheit bezeichnet wird. Spricht man z. B. von der „Beamtenschaft“, „Bürgerschaft“, „Judenschaft“ uSW., So meint man gewöhnlich nicht eine zwischen den Mehrheits- einzelnen bestehende Beziehung der „Gleichheit“, sondern die Mehr- heit (mehreren Einzelnen) selbst, und auch mit den Worten „Gemein- schaft“ und „Gesellschaft“ wird bald besondere Beziehung, bald durch jene besondere Beziehung bestimmte Mehrheit gemeint. Indes empfiehlt es sich nicht, mit Worten auf „Schaft“, welche besondere Beziehungen zwischen Einzelwesen bezeichnen, auch die durch solche Beziehungen bestimmten Mehrheiten zu bezeichnen, da solcher Bezeichnungssinn auch im gewöhnlichen Sprachgebrauche doch nur eine Ausnahme darstellt und z. B, stets von „Gemeinschaft“ und „Gesellschaft“ gesprochen wird, die „zwischen“ besonderen Menschen besteht, aus welcher Rede klar wird, daß man eigentlich mit jenen Worten besondere Beziehung meint, wie auch etwa mit den Worten „Freundschaft“ und „Feindschaft“, nur nebenbei aber jene Menschen, denen „Gemeinschaft“ oder „Gesellschaft“ Zugehört. „Allgemeine Gesellschaftswissenschaft“ nennen wir nun jene Wissenschaft, in welcher jene Allgemeinen, durch welche die Beziehung