58 II. Kapitel. eine Seele zu besonderem Wünschen gelangen soll, muß ihr stets zu- nächst eine besondere Unlust zugehören, und sie gelangt dann von einem Seelenaugenblicke, dem eine Unlust, die auch im späteren „Wün- schen“ zu finden ist, aber noch nicht der „Gedanke im späteren Wün- schen“ zugehört, zu einem Seelenaugenblicke, dem jene Unlust und auch ein „Gedanke im Wünschen“ zugehört. In jedem einem besonderen Wünschen einer besonderen Seele unmittelbar vorangehenden Seelen- augenblicke finden wir nun neben jener Unlust, welche sich später im Wünschen findet, einen besonderen Gedanken, welchen wir, von einem besonderen Wünschen „nach rückwärts“ zu seinen Bedingungen blickend, den „besonderes Wünschen bedingenden Gedanken“ nennen, während wir die Unlust in jenem dem Wünschen unmittelbar voran- gehenden Seelenaugenblicke die „besonderes Wünschen be: dingende Unlust“ nennen. Den einem besonderen Wünschen un- mittelbar vorangehenden Seelenaugenblick nennen wir den „beson- deres Wünschen bedingenden Seelenaugenblick“ und die hm zugehörigen Bestimmtheiten die „besonderes Wünschen be- dingenden seelischen Bestimmtheiten“. In jedem Gedanken nun, der einem, einem besonderen Wünschen unmittelbar vorangehenden Seelenaugenblicke zugehört, ist eine solche Reihe von Veränderungen besonderen Einzelwesens (oder besonderer Einzelwesen) gedacht, in welcher sich die wirkende Bedingung dafür finden würde, daß der Denkende, unter Verbesserung des die eigene Seele betreffenden Interessengesamtzustandes, eine besondere Lust ge- winnt, also eine Veränderungsreihe, in welcher sich ein besonderer Wirkwert für den Denkenden finden würde. Ist nun eine besondere Seele von einem ein besonderes Wünschen bedingenden Seelenaugen- blicke zu jenem Wünschen gelangt, so verändert sie sich hin- sichtlich der Denkbestimmtheit, indem an Stelle des besonderes Wünschen bedingenden „Gedankens“ der „Gedanke in jenem be- sonderen Wünschen“ tritt. Allerdings ist es wahr, daß die Seele sich mit jeder Veränderung ganz verändert, da Lust oder Unlust einer Seele von dem gesamten Gegenständlichen des besonderen Seelenaugenblickes abhängen, so daß mit jeder Veränderung der Seele auch das ihr zugehörige Fühlen sich wenigstens hinsichtlich seiner ‚Stärke“ ändert. Wir können aber, wenn wir die Veränderung einer Seele von dem besonderes Wünschen bedingenden Seelenaugenblicke zum „Wünschen“ betrachten, die „Stärkeveränderung“ der Unlust ohne Schaden außer acht lassen, weil es die Unlust an einem und demselben Gegenständlichen ist, welche beiden Seelenaugen- Slicken zugehört. Das nun, was die wünschende Seele gegenüber dem vorangegangenen Seelenaugenblicke gewonnen hat, zeigt sich darin. daß im „Gedanken im Wünschen“ jene Veränderungsreihe. welche