4 a, Kapitel. lich des Eintrittes eines künftigen Ereignisses darf nicht mit der „Un- wissenheit“ hinsichtlich des Eintrittes eines künftigen Ereignisses ver- wechselt werden. Mit dem Satze, daß jemand hinsichtlich des Eintrittes eines künftigen Ereignisses „unwissend“ ist, wird nämlich gesagt, daß ihm überhaupt kein Gedanke, dessen Gedachtes solches Ereignis ist, zu- gehört, hingegen wird mit dem Satze, daß jemand hinsichtlich des Ein- trittes eines künftigen Ereignisses „in Ungewißheit“ sei, gesagt, daß er wisse, er sei hinsichtlich der Gegebenheit der Bedingungen für den Ein- ritt jenes Ereignisses in der Welt teils wissend, teils unwissend. Ferner wird mit dem Satze, daß jemand hinsichtlich des Eintrittes eines künftigen Ereignisses „wissend“ sei, gesagt, daß ihm der Gedanke zugehöre, daß sämtliche Bedingungen für den Eintritt dieses Ereignisses in der Welt gegeben sind, hingegen wird mit dem Satze, daß jemand hinsichtlich des Eintrittes eines künftigen Ereignisses „in Gewißheit“ sei, gesagt, daß er wisse, er sei wissend, daß sämtliche Bedingungen für den Eintritt jenes Ereignisses gegeben sind. In der Aussage, daß ein künftiges Er- eignis „gewiß“ („zweifellos“) oder „ungewiß“ („zweifelhaft“) sei, ist also niemals jenes „Ereignis“ das logische Subjekt, sondern die eigene Seele, da sich auch an keinem Ereignisse etwas von „Gewißheit“ oder „Ungewißheit“ findet. Im „Zweifel“ sind aber auch stets zwei einander ausschließende, der Seele gegenwärtig nicht zugehörige Gedanken ge- wußt, weshalb man auch sagt, daß der Zweifelnde „zwischen zwei Gedanken schwankt“. Die „Ungewißheit“ hinsichtlich des Eintrittes eines künftigen Ereignisses darf auch nicht verwechselt werden mit dem „Wissen um die Möglichkeit eines Ereignisses“, Denn jener, der weiß, daß ein besonderes Ereignis „möglich“ ist, ist „gewiß“, daß jene All- gemeinen in der Welt gegeben sind, welche als grundlegende Be- dingungen für den Eintritt jenes Ereignisses in Betracht kommen, er befindet sich hinsichtlich jenes Gegebenen in keinem „Zweifel“. Wer aber „ungewiß“ ist, ob ein besonderes Ereignis eintreten wird, der weiß von allen in Betracht kommenden unmittelbaren und mittelbaren, wirken- den und grundlegenden Bedingungen jenes Ereignisses nur „einige“ als in der Welt gegeben, sein „Zweifel“ kann aber auch die „Möglichkeit“ jenes Ereignisses betreffen, während er wohl wissen kann, daß ein als wirkende Bedingung in Betracht kommendes Allgemeines in der Welt zegeben ist. Ein „Zweifel“ hinsichtlich des Eintrittes eines künftigen Ereignisses kann nun auf zweifache Weise „behoben“, „gelöst“, „ent- schieden“ werden, nämlich entweder dadurch, daß der Seele die „Ge- wißheit“ zugehörig wird, daß jenes Ereignis eintreten wird, daß also sämtliche Bedingungen für den Eintritt jenes Ereignisses in der Welt gegeben sind, bzw. dadurch, daß der Seele die „Gewißheit“ zugehörig wird, daß jenes Ereignis nicht eintreten wird, daß also sämtliche Be- dingungen für den Eintritt anderen Ereignisses in der Welt gegeben