Das Wollen. Zweckwirkung abhebt. Denn ich will nur „Nachdenken“, wenn jener Gedanke, den ich durch das „Nachdenken“ gewinnen will, mir gegen- wärtig nicht zugehört, und ich kann mir diesen Gedanken nur durch Wirkensverkettungen zwischen meiner Seele und meinem Leibe, die man eben „Nachdenken“ nennt, zugehörig machen. Als „Zweckwir- kung“ ist daher im „Nachdenken-Wollen“ Veränderung der eigenen Seele zu besonderer Denkbestimmtheit, welche ihr im Augenblicke des Wollens noch nicht zugehört, gewußt, als „Mittelwirkungen‘‘ hingegen sind im ‚,Nachdenken-Wollen‘“‘ solche Veränderungen des eigenen Leibes und der eigenen Seele gewußt, in welchen sich die wirkenden Bedingungen für die „Zweckwirkung“ ergeben. Zu den als Mittelwir- kungen gewollten Wirkungen gehört aber ausnahmslos „eigenes Tun“, und wenn auch kein anderes Mittel gedacht ist, so doch stets „eigenes Tun“, welches das wesentliche Mittel jedes Wollens ist, da eben jedes Wollen ein „„Wirken-Wollen‘‘, also ein „„Selbst-Wirkenwollen‘‘ ist. Wenn nun aber auch jedes Wollen ein „Selbst-Wirken wollen“ ist, so ist es doch ein Irrtum, zu meinen, daß nur das eigene Wirken, das „eigene Tun“ Gewolltes sei. Denn das künftige eigene Wirken ist stets als Mittel des Wollens gewußt, als Mittel für jene Veränderung, welche sich als „Zweckwirkung“ darstellt. Als „Gewolltes“ muß eben die gesamte, im Wollen gedachte künftige Verkettung von Wirkens- einheiten bezeichnet werden, in deren erster die wirkende Bedingung der eigenen Seele zugehört, in deren letzter sich als Doppelwirkung eine Veränderung der eigenen Seele im Gegenständlichen und im Zu- ständlichen ergibt. Deshalb sind sowohl alle Mittelwirkungen als auch die Zweckwirkung als „Gewolltes“ zu bezeichnen. Die Meinung, nur die „eigene Leibesveränderung auf Grund Wollens“ sei „Gewolltes“ hängt insbesondere auch mit der Annahme zusammen, „Wollen“ sei „Wirken“. sine besondere Wirkensbeziehung zwischen Seele und Leib, so daß, wenn man an unmittelbaren Wirkenszusammenhang denkt, der Wollende allerdings nur seine eigene Leibesveränderung „wollen“, d. h. nach dieser Meinung „unmittelbar wirken“ könnte, Indes ist nicht nur „Wollen“ kein „Wirken“, keine „Beziehung“, wenn auch „Wollen“ die Wirkende Bedingung in Wirkensbeziehungen sein kann, sondern es müßte, wäre „Wollen“ ein „Wirken“, dennoch auch Anderes als „eigene Leibesveränderung“ als „Gewolltes“ (= „Gewirktes‘“) bezeichnet werden, weil es zahllose mittelbare Wirkenszusammenhänge gibt, so- mit eben auch das vom Wollenden durch sein Wollen mittelbar Gewirkte von ihm gewirkt ist. Wäre überhaupt nur die eigene Leibes- veränderung ‚„Gewolltes‘‘, so wäre offenbar die „Zweckwirkung“‘, die Niemals „eigene Leibesveränderung“ ist, kein „Gewolltes‘ — eine un- vermeidliche, aber unsinnige Folgerung, die zeigt, daß „‚Wollen‘‘ über- haupt nicht erklärlich ist, wenn man nur die eigene Leibesveränderung