Das Wollen, 37 nennen wir jedes Wollen, in welchem als Ziel ein Einzelwesen-Zustand gedacht ist, der als grundlegende Bedingung für den Erfolg eines weiteren eigenen Wollens gedacht ist, in welchem wieder als Ziel ein Einzelwesen-Zustand gedacht ist, der als grundlegende Bedingung für den Erfolg eines weiteren eigenen Wollens gedacht ist usw. Wer ein „Wollen mit Reihenvorsatz‘“ hat, bezeichnet meist bereits das gedachte Ziel des als letztes künftiges eigenes Wollen gedachten Wollens als Ziel des gegenwärtigen eigenen Wollens, wie wenn z. B. jemand sagt: „Ich will auf der Bank Geld beheben‘, wobei er noch in seiner Wohnung sitzt und um verschiedenes eigenes künftiges Tun auf Grund verschiedenen eigenen künftigen Wollens weiß. In Wahr- heit aber ist in jedem gegenwärtigen eigenen Wollen nur ein be- sonderes eigenes Tun gewollt, nämlich stets eine solche Verkettung von Wirkenseinheiten eigener Leibesteile, in welcher das gegenwärtige Wollen die erste wirkende Bedingung abgeben und während welcher der eigenen Seele keine andere als die gegenwärtige Unlust und kein anderer als der gegenwärtige Zielgedanke zugehörig werden wird, Als Besonderheiten von „Wollen schlechtweg“ gelten insbeson- dere „unbedingtes Wollen‘ und „bedingtes Wollen‘‘, hinsichtlich welcher Unterscheidung aber an die bereits betrachtete Unterscheidung „un- bedingten Wünschens‘“ und „bedingten Wünschens‘“ zu erinnnern ist, Betrachten wir zunächst die seelischen Bedingungen dafür, daß Wollen einer besonderen Seele zugehörig wird, so finden wir, daß jedem Wollensaugenblicke ein „Wollen bedingender Seelen- augenblick‘“ unmittelbar vorangeht, welcher stets ein „Begehren“ ist, so daß wir von einem „Wollen bedingendem Begehren“ sprechen können. Ein „als Wollenbedingung in Betracht kommen- des Begehren‘ ist stets nur ein solches Begehren, dem Unlust zu- gehört und der Gedanke an eine in Beziehung zu eigenem Tun mögliche Veränderungsreihe, welche die wirkende Bedingung für Veränderung der eigenen Seele von gegenwärtiger Unlust zu Lust liefern würde. In jedem „als Wollenbedingung in Betracht kommen- den Begehren‘ ist also auch ein Wissen um besondere Eigenmacht enthalten, so daß wir den Gedanken in einem ‚als Wollenbedingung in Betracht kommenden Begehren“ einen „als Wollenbedingung in Betracht kommenden Eigenmachtgedanken‘“ nennen können. Das also, was eine Seele gewinnt, wenn sie vom „Wollen bedingendem Be- gehren‘““ zum „Wollen“ gelangt, ist der „Gedanke im Wollen“: ‚Ich werde durch Herbeiführung einer besonderen Wirkung meine Seele von der gegenwärtigen Unlust zu Lust verändern‘, das, was die Seele in solchem Falle verliert, „ist der Gedanke im Begehren‘: „Ich vermag durch Herbeiführung einer besonderen Wirkung meine Seele