14 IT. Kapitel, Gedanken an durch eigenes Wirken möglichen Lustgewinn gewinnen. In solchem Falle sprechen wir von einem „hinsichtlich der be- dingenden Unlust und des bedingenden Lustgewinn- gedankens ungewissem Wollen“, welches z. B. in den Worten zum Ausdrucke gelangt: „Wenn ich wüßte, daß ich morgen allein bin und daß A ein angenehmer Gesellschafter ist, würde ich ihn bitten, morgen zu mir zu kommen“, Viertens schließlich kann je- mand wissen, daß ihm ein „disjunktiv mehrfaches Begehren mit Vor- zugsungewißheit“ zugehört, daß es aber möglich sei, er werde durch ein noch ungewisses Ereignis jenen Vorzugsgedanken gewinnen. In solchem Falle sprechen wir von einem „hinsichtlich des be- dingenden Vorzugsgedankens ungewissem Wollen“, welches z. B. in den Worten zum Ausdrucke gelangt: „Wenn ich wüßte, daß A besser Schach spielt als B, würde ich ihn bitten, zu mir zu kommen“. Eine derartige Wollensungewißheit ergibt sich stets, wenn ein „mit Vorzugsungewißheit disjunktiv Begehrender“ überdies im Zweifel ist, ob sein Zweifel behoben werden wird. Außer der „Wollens- ungewißheit“ gibt es auch eine „Vorsatz-Ungewißheit“, welche insbesondere dann vorliegt, wenn jemand weiß, daß ihm durch ein noch ungewisses Ereignis eine noch fehlende Bedingung für den Gewinn des Vorsatzes, Etwas — vom Zeitpunkte des Vorsatzes aus — künftig Mög- liches zu tun, zugehörig werden kann. Nun kann aber eine „Vorsatzungewißheit“ oder eine „Wollens- ungewißheit“ selbst die Bedingung dafür abgeben, daß jener Seele, welcher sie zugehört, ein besonderes gewisses gegenwärtiges Wollen zugehörig wird. Denkt z. B. A: „Wenn ich wüßte, daß B morgen verreist, so würde ich den C bitten, morgen zu mir zu kommen“, so kann diese Vorsatz- oder Wollensungewißheit eine Bedingung dafür abgeben, daß dem A das Wollen zugehörig wird, zu ermö glichen, daß C, wenn B verreist, morgen kommt. Es kann also entweder dem A das Wollen zugehörig werden, den C zu bitten, jedenfalls morgen zu Hause zu sein, damit er „erreichbar“ sei, oder auch das Wollen, den C zu bitten, morgen zu kommen, falls er (C) erfahre, daß B abgereist sei. In solchem Falle sprechen wir von einem „durch Vorsatz- oder Wollensungewißheit bedingtem Ermöglichungs- Wollen“, welches stets ein (gewisses) gegenwärtiges Wollen, nicht aber etwa ein „bedingtes Wollen“ im Sinne eines „ungewissen Wollens“ ist. Ein derartiges Wollen wird nur deshalb — in irrefüh- render Weise — auch als „bedingtes == ungewisses Wollen“ bezeichnet, weil es selbst durch ein „bedingtes = ungewisses Wollen“ bedingt ist, ein „ungewisses Fern-Ziel“, z. B. „morgiges Hier-Sein des C“, hat, und überdies in zahlreichen Fällen die wirkende Bedingung für ein