HI. Kapitel. a wärts‘“ verfolgen, um das „Tun“, d. h. jenes Wollen, welches in jenem Tun die wirkende Bedingung abgegeben hat, zu verstehen. Insbesondere kommt es im praktischen Leben gar nicht darauf an, sich vorstellig zu machen, wie einem Tätigen „zu Mute“ ist, sondern lediglich darauf, sich vorstellig zu machen, was jemand mit besonderem Tun wollte, welches Wollen also die wirkende Bedingung in besonderem Tun abge- geben hat. So findet denn der Seelenaugenblick „Streben“ im praktischen Leben, aber auch in Wissenschaften von besonderen Tätigkeiten, kaum Beachtung, obwohl immerhin die Tatsache, daß jedes „Tun“ als „eigenes gegenwärtiges Tun‘“ Gewußtes, Sinn besonderen Wissens ist, in der Rede, daß Tun ein „bewußtes Wirken‘ ist, ihre allgemeine Anerkennung gefunden hat. Das „Verstehen‘“ setzt aber, was gewöhnlich übersehen wird, schon ein Wissen um das Wesen dessen, was man als Be- sonderes verstehen will, in unserem Falle ein Wissen um „Tun schlechtweg‘“ voraus, welches Wissen aber nicht aus irgendeinem ‚,Ver- stehen‘, sondern nur aus eigenem „Streben‘‘, d. h. aus „Wissen um eigenes gegenwärtiges Tun‘“ geschöpft werden kann, so daß eben niemand, der nicht selbst „tätig“ war, anderes Tun verstehen kann. Nur das „Selbstbewußtsein‘“ also, nicht das ‚Verstehen‘ kann uns lehren, wie jemandem überhaupt als Tätigem „zu Mute ist‘, was jemand überhaupt als Tätiger „erlebt‘“, und jedermanns Selbstbewußtsein be- lehrt ihn, daß er als „Tätiger‘‘ nicht bloß ein besonders Wirkender, sondern auch ein besonders Wissender ist, nämlich eine Seele, die um eigenes gegenwärtiges Tun (eigenes gegenwärtiges willkürliches Wirken) weiß, so daß also jegliches „Tun“ auch den „Sinn“ be- sonderen Wissens darstellt, „ungewußtes Tun‘ nicht vorhanden ist, jedes in der Welt vorhandene Tun vielmehr mindestens ein- mal, nämlich als „eigenes gegenwärtiges Tun“, von einer Seele gewußt ist. . Wir finden nun auch häufig die Rede, daß „Tun“ ein Gegebenes sei, das „zwei Seiten‘ aufzuweisen habe, nämlich eine „seelische“ ‘„innere‘“) Seite und eine „körperliche“ („äußere“) Seite und ferner die Rede, daß ‚Tun‘‘ eine „mit Sinn verbundene Leibesveränderung“‘ sei. Wird mit diesen Reden etwa gemeint, daß ‚Tun‘ ein besonderer Wirkenszusammenhang zwischen Seele und Leib sei, so wäre die so- genannte ‚innere Seite“ des Tuns nichts anderes als das Wollen, welches in jenem Wirkenszusammenhange die erste wirkende Bedingung abgibt, während die für Andere wahrnehmbaren Leibesveränderungen die sogenannte „äußere Seite‘ des Tuns darstellen würden, wäre ferner die „Verbindung“ zwischen „Sinn“ und ‚„Leibesveränderung“‘ nichts anderes als ein Wirkenszusammenhang zwischen wollender Seele und Veränderungen des mit ihr zusammengehörigen Leibes. Abgesehen nun von dem Umstande, daß bei solcher Meinung „Tun“ nicht als 08