[16 III. Kapitel, („Seelisches‘‘) — „Leib“ („Leibliches‘‘) nichts zu schaffen, da die „Seele“ weder „innen‘ noch „außen‘‘, sondern „ortlos‘“ ist. Die Unterschei- dung von „Innen“ und „Außen“ hat nur Bedeutung hinsichtlich eines Körpers, insbesondere auch hinsichtlich eines Leibes, wie z. B. der Magen im „Inneren‘“, hingegen die Hand am „Äußeren“ des Leibes zu finden ist. Der Gegensatz „inneren‘ und „äußeren‘‘ Tuns hat also keinen Bestand als Gegensatz ‚seelischen‘ und ‚leiblichen‘ Tuns weder in dem Sinne, daß einmal das ‚„‚Wirken‘“ der Seele, das andere Mal dem Leibe zugehören würde — Wirkensbeziehung kann niemals einem KEinzelwesen zugehören — noch in dem Sinne, daß einmal See- lisches, das andere Mal Leibliches die wirkende Bedingung für Ver- änderung anderen Einzelwesens abgeben würde. Denn in schlechthin allen Fällen von „Tun“ gibt „Seelisches‘“ (sogenanntes „Inneres‘‘), nämlich ein Wollen, die wirkende Bedingung für Leibesveränderungen (sogenanntes „Äußeres‘‘) ab, somit ist mit jedem ‚„Tun‘‘ Seelisches sogenanntes „Inneres“) und Leibliches (sogenanntes „Äußeres“) gegeben. Wenn man indes daran festhält, daß der Gegensatz von „Innen“ und „Außen“ nur auf den Leib angewendet werden kann, so zeigt sich, daß die Entgegensetzung „inneren“ und „äußeren“ Tuns doch auf einem vorhandenen Unterschiede beruht, welcher die kraft Wollens ge- wirkten eigenen Leibesveränderungen betrifft. „Inneres“ eines besonderen Körpers ist nämlich stets ein solches „Teilungsglied“ jenes Körpers, welches von einem anderen Teilungsgliede jenes Körpers. „umschlossen“ ist, derart, daß sich der Raum, welchen das „Umschlossene“ einnimmt, in jenem Raume findet, welchen das „Umschließende“ einnimmt. Ist das „Umschließende“ von keinem anderen Teilungsgliede jenes beson- deren Körpers umschlossen, so ist es ein „Äußeres“ jenes besonderen Körpers, und ist also auch ohne Zerlegung jenes besonderen Körpers wahrnehmbar. Hingegen ist alles „Innere“ eines besonderen Körpers nicht ohne Zerlegung jenes besonderen Körpers wahrnehmbar. Ein „inneres Tun“ liegt nun stets vor, wenn ein besonderes Wollen nur die wirkende Bedingung für Veränderungen „innerer“ Teile des mit der wollenden Seele zusammengehörigen Leibes abgibt, ein „äußeres Tun‘, hingegen liegt stets vor, wenn ein besonderes Wollen auch die wirkende Bedingung für Veränderungen „äußerer“ Teile des mit der wollenden Seele zusammengehörigen Leibes abgibt. In den Wortgefügen „inneres Tun“ — „äußeres Tun“ wird also das Wort „Tun“ nicht in dem Sinne „Wollen als wirkende Bedingung für Muskelveränderungen“, sondern in dem weiteren Sinne „Wollen als wirkende Bedingung für Leibes- veränderungen überhaupt“ gebraucht, so daß sich dann also eine Unter- scheidung‘ jenes Tuns, in welchem sich nur Veränderungen „innerer Leibesteile“ finden, von jenem „Tun“, in welchem sich auch Verände- rungen „äußerer Leibesteile“ finden, ergibt. Die Wortfolgyen ‚inneres