746 Ill. Kapitel. und gegen deren „Wollen“ „entführt“. Ist das in der Gewaltwirkung veränderte Einzelwesen eine Seele, so kann es sich wieder entweder a) um die Seele jemandes handeln, der nicht der „Zu-Vergewaltigende“ ist. oder b) um die Seele des „Zu-Vergewaltigenden“. Im Falle a) sprechen wir von „drittseelischer Gewalt“, im Falle b) sprechen wir von „anderseelischer Gewalt“ Ein Fall von „drittseelischer Ge- walt“ liegt vor, wenn A gegen „Wollen“ des B dem C eine besondere Mitteilung macht. Ein Fall von „anderseelischer Gewalt“ liegt vor, wenn A dem B eine Mitteilung macht, welche B sich „verbeten“ hat. Nur im Falle der „anderseelischen Gewalt“ ist das „in der Gewaltwirkung veränderte Einzelwesen“ auch die „vergewaltigte Seele“, während in allen anderen Fällen, also auch im Falle „anderleiblicher Gewalt“, das „in der Gewaltwirkung veränderte Einzelwesen“ von dem „vergewal- tigten Einzelwesen“, das überhaupt nur eine Seele sein kann, ver- schieden ist. Im Falle der „anderseelischen Gewalt“ sprechen wir daher auch von einer „die vergewaltigte Seele verändernden Ge- walt“, in allen anderen Fällen von einer „die vergewaltigte Seele nicht verändernden Gewalt“ Wir können ferner die „Gewalt gegen eine Seele“ von der „Gewalt gegen mehrere Seelen“ unterscheiden, in welch letzterem Falle ein Gewalt-Streben vorlag, in welchem die zu erzielende Wirkung als von mehreren anderen Seelen emotional ungünstig vorgestellt wahr gedacht wurde. Da das Wort ‚Gewalt“ eine besondere Wirkung in zweifacher Erfüllungsbezie- hung kennzeichnet, also ein Beziehungswort ist, gibt es keine „Ge- walt an sich“, sondern nur in Beziehung zu einem „nach Gewalt Strebenden“ und seinem „emotionalen Gegner“. Eine und dieselbe Wirkung, d. h. besondere Wirkungen, denen dieselben identischen Allgemeinen zugehören, können deshalb bald „Gewalt“, bald „Nicht- Gewalt“ sein. Weil ferner „Gewalt“ stets nur eine Wirkung ist, die in Erfüllungs- beziehung zu besonderem Streben einer Seele und zu besonderem emo- tional ungünstigen Seelenaugenblicke einer anderen Seele steht, hat in Redensarten wie „Sich selbst Gewalt antun“ das Wort „Gewalt“ ledig- lich einen bildlichen Sinn. Denn jener, der Etwas tut, also seinem Leibe Veränderung wirkt, tut es stets „auf Grund eigenen Wollens“, aicht aber „gegen eigenes Wollen“. Das „Sich selbst Gewalt antun“ meint lediglich, daß jemand Etwas tut auf Grund eines Wollens, dessen Mittel von ihm ungünstig emotional gedacht wurden, was aber eben im Augenblicke des Wollens nicht mehr der Fall ist, da nunmehr jene Mittel als Mittel zu einem Lustgewinn gedacht sind, wenn sie auch, was im Wollen oft der Fall ist, für sich selbst als wirkende Bedingungen für Unlustgewinn gewußt sind. Wer „sich selbst Gewalt antut“, dem ist also diese sogenannte „Gewaltwirkung“ nicht mehr emotional un-