Das Streben. I51 reichen Fällen, da gesagt wird, es werde „um Etwas“ gekämpft, be- zeichnet jenes „um Etwas“ nicht den „Kampfgegenstand“, sondern eine Veränderung, die wir „Kampf-Fern-Gegenstand“ nennen wollen, also eine Veränderung, welche der „um Veränderung Kämpfende“ als „Kampf-Fern-Zielwirkung“, der „um Verhinderung Kämpfende“ als „zu hemmende Veränderung“ denkt. Hat jedoch jemand in seinem Streben als Zielwirkung eine solche Veränderung gedacht, auf deren Ver- hinderung ein anderer zwar nicht gezielt hat, welche aber nach seinem Wissen solche künftige eigene Leistung ermöglicht oder fördert, auf deren Verhinderung ein anderer gezielt hat, zielt oder zielen wird, so liegt kein „Kampf-Streben“, sondern ein „auf Vorbereitung künf- tiger Eigenkampfleistung zielendes Streben“ vor, und wir nennen die in solchem. Steben gedachte künftige eigene Kampfleistung eine „künftige Eigenkampf-Zielwirkung“. Eine „einzelne Kampfgegnerschaft“ ist jede einmalige Zu- gehörigkeit der Beziehung „Kampfgegnerschaft“ zu zwei Seelen, und jede einzelne Kampfgegnerschaft wird bestimmt durch einen Kampfgegenstand. Jeder einzelnen Kampfgegnerschaft entspricht auch „ein (einzelner) Kampf“. Von „einem Kampfe“ wird jedoch häufig nicht im Sinne eines „einzelnen Kampfes“, sondern im Sinne einer „einheitlichen Kampfreihe“ gesprochen. Eine „einheitliche Kampf- reihe“ liegt immer dann vor, wenn eine Reihe von Betätigungen eines Menschen und eine Reihe von Betätigungen eines anderen Menschen derart vorliegen, daß a) zwischen je einer Betätigung in der einen Reihe und je einer Betätigung in der anderen Reihe eine Kampf- beziehung besteht, b) jede dieser Betätigungen als „eigenes gegen- wärtiges Tun“ Gewußtes eines besonderen Strebens der einen oder der anderen Seele ist, und c) eine und dieselbe Veränderung in allen Strebensaugenblicken der einen Seele als „zu erzielende“ in allen Strebensaugenblicken der anderen Seele als „zu verhindernde“ gewußt ist. Eine „einheitliche Kampfreihe“ ist entweder eine „im Kampfgegenstande einheitliche Kampfreihe“ oder eine „im Kampf-FernGegenstande einheitliche Kampfreihe“. Eine „im Kampfgegenstande einheitliche Kampfreihe“ liegt vor, wenn einem der beiden Kampfgegner ‚eine Reihe von Strebens-Augenblicken zu- gehört, in welchen allen auf eine und dieselbe Veränderung gezielt wird, während dem anderen Kampfgegner eine Reihe von Strebens- Augenblicken zugehört, in welchen allen auf die Verhinderung jener Veränderung gezielt wird. Zu einer solchen Kampfreihe kommt es, wenn der „um Veränderung Kämpfende“ den zunächst erfolglosen Versuch, den Kampfgegenstand zu verwirklichen, wiederholt, und der „um Verhinderung Kämpfende“ wiederholt auf die Verhinderung jener Veränderung zielt. Eine „im Kampfgegenstande einheitliche